Müllabfuhr zu früh?
ich weis es gibt schon mehrere Einträge zu diesem Thema doch ich bin langsam einfach nur noch genervt. Auf unserem abfuhrplan steht drauf das bis 6. Uhr alle Tonnen an der Strase stehen sollten. So weit so gut. Da ich jeden Morgen um viertel vor 6 das Haus verlasse um zur Arbeit zu gehen ist es für mich am angenehmsten dann morgens die Tonnen an die Strase zu stellen. Die Müllabfuhr kommt jedoch nicht ab 6 Uhr sondern meistens 20-30 Minuten früher. Dürfen die das wenn auf dem Plan extra drauf steht das bis 6 Uhr die Tonnen stehen müssen ?
8 Antworten
Du musst dich ja nicht gleich "beschweren", sondern kannst "nachfragen", ob es sein darf, dass die Müllabfuhr manchmal früher kommt.
Unsere kommunale Müllabfuhr kommt keinesfalls vor 6 Uhr, da die Leute da gar nicht vor 6 Uhr arbeiten dürfen, denn dann müssten Nachtzuschläge gezahlt werden.
Geht es hier möglicherweise um die Abfuhr von gelben Säcken/Tonnen? Diese werden nämlich von privaten Entsorgungsunternehmen entsorgt. Hier könnte ich mir vorstellen, dass Arbeitszeitgesetze etc. lockerer gehandhabt werden als bei einer kommunalen Müllabfuhr.
Die werden einfach mitteilen, dass es sich bei der Zeitangabe auf dem Abfuhrplan um einen bedauerlichen Fehler handelt und einfach den Abfuhrplan selber ändern.
Dein Problem wirst du durch eine Beschwerde nicht lösen können.
Berufe dich auf das Gesetz unten die wissen das genau. Und drohe mit anzeige. Hat bei vielen schon geholfen. Z.b. Obernzell Kreis Passau dort darf vor 7 uhr nicht mehr angefahren werden. Und da funktioniert müll Entsorgung immer noch ohne Probleme. Und alle dürfen schlafen.
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) § 7 Betrieb in Wohngebieten(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien
1.
Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich der Verordnung. Legende:Nr.= Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine, entsprechend der Auflistung in Anhang I der Richtlinie 2000/14/EGGerät/Maschine= Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit LeistungswertenSp. 1= Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EGSp. 2= Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EGX in der Spalte 1 bzw. 2= Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich der Spalte 1 bzw. der Spalte 2
Auf position
47. Müllsammelfahrzeug
Das es auch Lärmbelästigung ist, dürfen die erst ab 6. anfangen. Beschwer dich auf der Gemeinde deshalb!
aber dann nicht meckern, wenn die Tonne anschließend hin und wieder vergessen wird... man könnte sie ja auch am Vorabend rausstellen.
Die gesetzliche Nachtruhe ist bis 6 Uhr Früh! Eine Müllabfuhr, die vor 6 abholt, stört diese Nachtruhe! Und deshalb kann er sich auch beschweren! Nicht wegen Abholung vor 6.
Die Straßenreinigung fährt auch in der Nacht. Im Winter muss auch in der Nacht die Straße vom Schnee freigemacht werden und bei uns kommt die Müllabfuhr sogar an Feiertagen, wenn die blöd fallen. Man kann sich ja im Rathaus wegen der fehlenden Nachtruhe beschweren, aber das wird denen nur ein müdes Lächeln kosten.
Bei uns steht da keine Zeit auf den Plänen drauf! Wir stellen die Tonne immer am Abend zuvor raus dann können die kommen wann se wolln ;-)
Bei jedem Mist immer gleich zur Kommune rennen. Das sind Probleme!