Unsere Müllabfuhr kommt immer zu früh. Dürfen sie das?

23 Antworten

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

§ 7 Betrieb in Wohngebieten

(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien

1.

Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,

Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich der Verordnung. Legende:Nr.= Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine, entsprechend der Auflistung in Anhang I der Richtlinie 2000/14/EGGerät/Maschine= Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit LeistungswertenSp. 1= Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EGSp. 2= Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EGX in der Spalte 1 bzw. 2= Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich der Spalte 1 bzw. der Spalte 2

Auf position

47. Müllsammelfahrzeug

Fall Beispiel.

 Nach Beschwerde von einer Anwohnerin.

Die mit Anzeige nur drohte.

Obernzell Kreis Passau dort darf vor 7 uhr nicht mehr angefahren werden. Und da funktioniert müll Entsorgung immer noch ohne Probleme. Und alle dürfen schlafen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich dürfen die das! Sei froh, DASS sie regelmäßig und zuverlässsig kommen!

ich denke einmal die woche sollte das ok sein, wenn es nicht am wochenende ist. die machen auch nur ihre arbeit.

Nein das dürfen die nicht. Die müssen an Dein Bett kommen und Dich mit einem Kuss wecken.


ja die dürfen das. dann blockieren sie wenigstens nicht den straßenverkehr^^