MOTORRAD AUSPUFF?

1 Antwort

Hat der Auspuff überhaupt keine Nummer, ist er vermutlich für die Verwendung auf der Rennstrecke konzipiert. Oftmals steht noch klein eingraviert etwas wie "for racing use only". Damit ist indirekt gemeint, dass der Auspuff keine Strassenzulassung hat.

"Eintragungsfrei" bedeutet, dass die Modellnummer des Auspuffs nicht im Fahrzeugschein eingetragen werden muss. Das ist bei allen Schalldämpfern mit einem E-Nummer (europäische Typengenehmigung) der Fall.

Ohne E-Nummer muss der Auspuff auf jeden Fall durch einen technische Abnahme bei einem TüV oder so bewilligt und dann im Fahrzeugschein eingetragen werden. Fakt ist allerdings, dass es für die Eintragung ein herstellerseitiges Gutachten braucht, das Lärm und Abgasverhalten dokumentiert und garantiert, dass sich die Werte gemessen am Modelltyp Deines Motorrades innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bewegen. Gibt es kein solches Gutachten, wird die Behörde den Auspuff nicht eintragen und er ist dann als illegales Fahrzeugteil zu werten. Theoretisch wäre es dann noch möglich, eine sogenannte Einzelabnahme zu machen, also ein Einzelgutachten nur für genau Deinen Auspuff an Deinem Motorrad. Doch das kostet schnell mehrere tausend Euro, und lohnt sich eigentlich fast nur für Hersteller von Auspuffanlagen, die das Gutachten einmal pro Motorrad erstellen lassen müssen und dann als Zulassungsinhaber tausende gleicher Auspuffmodelle für dieses bestimmte Motorrad unter dieser Zulassung verkaufen dürfen.