Moped mit 70ccm...?
Mein Moped hat 70ccm und einen 21er Vergaser. Ich weiß, dass dies nicht erlaubt is, da mir aber 80km/h zu langsam sind, hab ich es eben auf 70ccm getunt. Falls mich die Cops erwischen --> Mit welcher Strafe kann ich rechnen?
5 Antworten
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ne Straftat. Wird durch den Staatsanwalt bemessen ca 20 Tagessätze oder Freiheitsstrafe oder jugendsstrafe wie z.b. 20 sozialstunden.
Wenn was passiert kann die Versicherung dich in regress nehmen. Was sehr teuer werden kann bei personenschäden.
Ich würde es definitiv lassen und den Führerschein aufstocken. Da ist da Geld sinnvoller investiert..
Mit dem Moped sind dir 80 km/h zu langsam und du willst noch schneller ...
Schon mal daran gedacht, dass der Rahmen, die Bremsen, usw. nicht einmal für 80 km/h ausgelegt sind.
Wahrscheinlich hast du nur die Klasse AM - das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Und wer es derart übertreibt, braucht beim Urteil ganz sicher nicht auf Milde zu hoffen.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Viele Grüße
Michael
Das volle programm. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Ds Pflichtversicherungsgesetz, ...
Und so richtig teuer wird es, wenn du einen Unfall hast oder gar jemanden verletzt. Da kann die Versicherung dich bis zu 5000 € in Regress nehmen.
Ist das so einfach? Dann melde ich einen Ferrari als mofa an, ist ja billiger.
Nee, im Versicherungsschein steht der Hubraum mit 50 ccm angegeben. Und wenn es dann iin echt 70 ccm sind, passt die Versicherung nicht mehr zum Fahrzeug, es ist also nicht versichert.
Was bringen jetzt solche seltsamen Beispiele?
Natürlich ist das nicht in Ordnung und deshalb wird man ja auch, wie du selbst richtig schreibst, von der Versicherung in Regress genommen.
Wäre das Fahrzeug aber wirklich nicht versichert, dann müsste die Versicherung überhaupt nicht leisten und das mit dem Regress hätte sich erübrigt.
Michael
Kommt auf deinen Führerschein an. Wenn du AM hast bist du am Arsch
Ok, wir haben dich vorgemerkt! Da wird teuer
Wenn versichert, wo ist dann der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?