Moped 50ccm 60kmh Problem mit Polizei?
So hallo ich hätte eine Frage
Will mir demnächst ein Beta RR 50 zulegen.
Diese fahre ich mit dem AM Führerschein also Rollerführerschein und ich kann beim Händler die Original Version nehmen mit dem Orginaltzu mit 45kmh oder eine leicht endrosselte Version mit 60kmh. So und nun zu meiner Frage.
1. Sagt die Polizei was und hält mich an wenn sie mich zum Beispiel mit 55-60 kmh fahren sehen?
2. Was kann ich für eine Strafe bekommen wenn 10-15 kmh zu schnell bin
Vielen Dank im voraus schon Mal für die Antworten!
PS: Würde meistens warscheinlich nur Feldwege fahren auch mit der 45 kmh Version und Straße nur kurz nutzen um auf die Feldwegen zu kommen.
3 Antworten
Es ist egal, wie viel kmh du zu schnell fährst. Fährst du zuschnell (mit Abzug der Toleranz) und das tust du mit 55/60 kmh (es sei denn du fährst ein sehr altes Mofa mit Bestandsschutz), dann fährst du ohne Fahrerlaubnis. Das gibt mindestens eine Geldbuße und eine Führerschein Sperre von 2 Jahren. Dann fährst du erst mit 20 auto. Außerdem wärst du nicht mehr versichert.
die leistet schon nur holt sie sich das geld von dir eben wieder.
...aber nur dann, wenn die Manipulation am Zweirad Ursache des Verkehrunfalles ist. Weiterhin ist der Regress auf max. 5.000€ gedeckelt.
Er hätte nicht auf der Straße fahren dürfen. Wäre er nicht auf der Straße gefahren, wäre der Unfall nicht passiert.
Verstehst du überhaupt nichts? Oder liest du keinerlei Kommentar?
Nur alte dürfen 50 und ganz alte auch mal mehr Schwalbe , Simson usw
alle anderen neuen 45 km/h
was du vom Werk ausgeliefert bekommst und du nix dran machst und der 5 km/h mehr fährt kräht kein Hahn nach .
alles andere ist fahren ohne Fahrerlaubnis und fahren ohne gültigen Versicherungsschutz sowie erlischen der Betriebserlaubnis
Tuning usw usw
ich rate es dir zu lassen
fahre legal und alles ist gut 😊
Das wäre dann Versicherungsbetrug und fahren ohne Führerschein.
Es gibt aber Mopeds mit denen du Ganz Legal mit AM Führerschein 60Km/h Fahren darfst. Dazu zählen alle Kleinkrafträder die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bis zum 28.Februar '92 ihre Erstinbetriebnahme hatten.
fahren ohne Führerschein.
Das ist nicht richtig. Es wäre fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wie kommst du darauf, dass die Pflichtversicherung nicht leisten soll?