Mitbewohnerin anmelden bei Vermieter? Vorteile/Nachteile?

3 Antworten

Du musst den Vermieter um Zustimmung bitten, ansonsten dürfte er euch wegen unzulässiger Gebrauchsüberlassung an Dritte kündigen. Durch Zweitwohnung kommt es möglicherweise zur Steuerpflicht bei Vorhandensein einer Zweitwohnungssteuersatzung der Kommune.

Mein Vorschlag: Lasst die Freundin zunächst als Besuch kommen (6 bis 8 Wochen). Möglicherweise hat sie da schon den neuen Job in dieser Zeit und damit verb. eine neue Wohnung. Damit vermeidet ihr jeglichen Ärger. Sie muss sich bei Behalt der Hauptwohnung nicht neu anmelden und keine Steuer zahlen f. d. NW. Sollte sich nach 5 Wochen abzeichnen, dass aus dem Job nichts so bald wird, dann den Vermieter um Zustimmung bitten.

Laut Mietvertrag müsst ihr euren Vermieter über die Untermieterin informieren. Die Miete wird nicht erhöht, die Größe der Wohnung ändert sich dadurch ja nicht. Wohl aber können die Nebenkosten angepasst werden. Mit Strom hat euer Vermieter nichts zu tun, wohl aber mit Wasser. (Ich gehe mal davon aus, dass Wasser über die NK abgerechnet wird und ihr keinen eigenen Versorgungsvertrag habt.) Ebenso Müllabführ etc, also alle verbrauchsabhängigen Kosten. Es ist aber das gute Recht des Vermieters die Untervermietung abzulehen.


albatros  13.07.2012, 00:55

Anpassung nur da, wo Personenschlüssel vereinbartt wurde, darüber hinaus nicht zulässig.

Es macht schon einen Unterschied ob 2 oder 3 Personen in einer Wohnung leben. Alles was über 6 Wochen hinaus geht, muss der Vermieter erfahren. Personenbezogene Nebenkosten müssen agepasst werden. Müll, Wasser, Abwasser, Warmwasser usw.