mit weltempfänger amateurfunk gehört

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf 13,93 MHz gibt es keinen Amateurfunk. Vermutlich war es Flug- oder analoger Betriebsfunk. Russische Taxis hört man überall auf der Kurzwelle, denen ist die Frequenzzuteilung ziemlich egal. Auch Mittelmeer-Fischer hört man gelegentlich auf fremden Frequenzen tratschen.

Hör einfach länger rein, bis du ahnen kannst, was für ein Funkgespräch es ist. Wenn du aber merkst, dass es Betriebsfunk irgendeiner Institution ist, musst du sofort abschalten. So will es zumindest das Gesetz. Mitgehörte Dialoge darfst du auch nciht aufzeichnen oder weitersagen.

Wenn du Amateurfunk hören möchtest, hol dir den Bandplan von www.darc.de und hör gezielt in die Kurzwellenbänder rein. Aber sei bitte nicht enttäuscht, wenn dort nur Quatsch geredet wird. Beim Amateurfunk geht es ja weniger um den Textinhalt, als um die coole Tatsache, das die selbstgebaute Antenne funktioniert.

das Gerät wird so angeboten....ob das allerdings erlaubt ist....(ist ev.der Funk von Kleinmaschinen und Amateuren(CB?),und nicht der normale Flugverkehr?)

Basic Weltempfänger 12-Band-Radio KK-1012 , 1x FM 82 - 108 MHz** (Empfang von BOS-Funk möglich) ** 1x MW 530 - 1600 KHz

8x SW 5.85 - 2210 MHz

1x TV1 56 - 73 MHz

1x TV2 174 - 223 MHz

klausyv8  30.03.2013, 20:07

Quelle.

http://www.funkwelle.com/bos-betriebsfunk/polizeifunk-abhoeren-rechtslage-detail.html

Zunächst einmal gibt es rein rechtlich nichts auszusetzen am Kauf, Verkauf oder Besitz von Funkscannern oder Radios mit erweitertem Frequenzbereich. Bezüglich des Einspeicherns von BOS Frequenzen gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Daher ist es ratsam, keine Frequenzen von Polizei, Feuerwehr und anderen Diensten in das Gerät zu speichern. Bereits eventuell durch den Hersteller einprogrammierte Frequenzen von Behörden sollten gelöscht werden. zwei funkscanner im einsatz 200x300 Polizeifunk abhören die Rechtslage im Detail

Zwei Funkscanner im Einsatz

Das Abhören von Behörden- und Polizeifunk war, ist und bleibt unter Strafandrohung verboten. Die Gerichte sind sich aber einig darin, dass der alleinige Betrieb eines Funkscanners nicht als Straftatbestand anzusehen ist. Das bedeutet, dass der Anwender beim Abhören erwischt werden oder aber das Abhören indirekt nachgewiesen werden muss (eingespeicherte Frequenzen, Frequenzliste im Umfeld und ähnliches). Dies ist in der privaten Wohnung natürlich viel schwieriger als etwa wenn man mit dem Funkscanner unterwegs ist. Dennoch sollte man sich nicht auf das Motto „wo kein Kläger da kein Richter“ verlassen.

Wenn man beim Abhören entdeckt wird, so können die Strafen zum Teil deutlich variieren. So etwa wurde 2001 ein Lehrling nach Jugendstrafrecht zur Zahlung von umgerechnet 200 Euro verurteilt. Im Jahre 2003 wurde ein Beschuldigter zur Zahlung von 2.100 Euro verurteilt, nachdem er auf offener Straße mit Kopfhörer im Ohr beim Abhören des Polizeifunk erwischt worden war. 1999 wurde ein Taxifahrer, dem bereits zum zweiten Mal ein Verstoß gegen das Abhörverbot nachgewiesen werden konnte, zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. In allen Fällen wurde der Funkscanner durch den Staat eingezogen.

Zunächst einmal gibt es rein rechtlich nichts auszusetzen am Kauf, Verkauf oder Besitz von Funkscannern oder Radios mit erweitertem Frequenzbereich.

bedeutet,es ist möglich.

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Mit einem Weltempfänger ist der Empfang von Amaterufunk schwierig, da wir Funkamateure auf Kurzwelle vor allem in SSB und CW arbeiten. Da ein Weltempfänger meistens nur FM/AM kann, ist da oft nur schwer etwas zu erahnen. Wenn du Interesse beim Empfang von Amateurfunk hast und vielleicht Tipps haben willst, melde dich mal bei mir, ich bin Funkamateur und kann dir da helfen ;) E-Mail: do6pat(at)gmx.de

Das ist bei der Fraktion der Klugschei$er leider so.. gefährliches Halbwissen, dabei aber vehemment seine Fehlmeinung durch das Internet blasen.. Es ist ein Fest!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ist dir klar dass schon die Bekanntgabe dass du Flugfunk abhörst eine strafbare Handlung im Sinne des Postgeheimnisses ist ?

gothic102938 
Fragesteller
 30.03.2013, 19:47

ja ich wollte nur wissen ob das mit amateurfunk fuktioniert

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PatrickWie  27.05.2013, 16:38

Das Abhören von Flugfunk verstößt nicht gegen das Postgesetz, über den Flugfunk werden nur Höhenangaben, Flugebenen, Kennungen und Wetterdaten durchgegeben, nichts sicherheitsrelevantes. Und wenn er einen Weltempfänger hat und jetzt fragt, was er da gehört hat, hat er es nicht wissentlich getan und damit stellt es, selbst wenn es verboten wäre, keine Owi/Straftat dar. Nicht immer gleich mit der großen Keule kommen ;)

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