Mit Lehrer über private Sachen sprechen?

2 Antworten

 So heißt es im Paragrafen 42 Abs. 6 Schulgesetz: "Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernach­lässigung oder Miss­handlung nachzugehen. Die Schule entscheidet recht­zeitig über die Einbeziehung des Jugend­amtes oder anderer Stellen."

Du kannst zwar versuchen mit ihm darüber zu sprechen, aber auch die Lehrkraft wird keine anderen Möglichkeiten haben, als in solchen Fällen die Schulleitung o.a. zu involvieren.