Mit Führerschein B197, auf BE weitermachen, aber mit Schalter?

1 Antwort

Ich habe meinen Führerschein, kurz nachdem die Reglung mit dem B197 gekommen ist, gemacht

Somit wurde die Automatikbeschränkung aufgehoben - allerdings ausdrücklich nur und ausschließlich für Klasse B.

§17a Abs 2 FeV:

Die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis der Klasse B ist auf Antrag auch aufzuheben, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen, umweltbewussten und energiesparenden Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist.

Auf Klasse BE hat diese Schlüsselzahl somit keinerlei Einfluss. Würdest du die BE-Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, würde ganz regulär wieder §17a Abs 1 FeV zur Anwendung kommen:

(1) Wird die Prüfungsfahrt auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe zu beschränken

Du dürftest dann bei Klasse B aufgrund deiner Schlüsselzahl 197 Schalter und Automatik fahren und bei Klasse BE aufgrund der obigen Beschränkung nur Automatik.

Wenn das stimmt, was ich gelesen habe, kann ich die BE Prüfung einfach auf Schalter fahren, und dann verfällt die 197?

Wenn du Klasse BE auf einem Schaltfahrzeug machst, kannst du Schlüsselzahl 197 komplett austragen kassen und erhältst die vollwertige Klasse B sowie BE ohne Automatikbeschränkung.

§17a Abs 4 FeV:

Die Schlüsselzahl 197 ist auf Antrag auszutragen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE befähigt ist.