Mit Erlaubnis sich für jemanden anders ausgeben?
Mein Vater hat keine Lust auf Telefonate und überlässt den größten Teil des Papierkrams mir. Daher habe ich mich oft als ihn am Telefon ausgegeben.
Auf Nachfragen "Sind Sie wirklich der Herr Müller?" habe ich immer selbstbewusst "Ja" gesagt. Gegenüber Behörden habe ich mich nie als ihn ausgegeben.
Außerdem würde ich für alle Handlungen im Nachhinein ein "okay" von meinem Vater bekommen. Aber habe keine schriftliche Vollmacht, oder ähnliches.
Ist das okay?
4 Antworten
Nein ist nicht ok.
Du darfst dich nicht als ihn ausgeben.
Du kannst ruhig anrufen, machs im Beisein des Vaters..sag dass du in seinem.Auftrag anrufst, sag er steht neben dir.
Den meisten reicht es dann wenn dein Vater am Hörer die Erlaubnis gibt, dass du für ihn sprechen darfst, oder wenn Legitimation erforderlich ist, muss er das tun u die Erlaubnis dann erteilen,mlt dir weiter zu reden
ich fände es nicht ok, Du benutzt schließlich seine Identität... An sich ist es ja etwas anderes, wenn Du eine Vollmacht hättest und für ihn, aber mit Deinem Namen das Ganze machst.
Nein, das ist nicht in Ordnung.
Keine Vereinbarung welche so getroffen wird ist rechtsgültig, ev. ist der Straftatbestand des Betruges gegeben da die Anderen bewußt getäuscht werden.
Auf Nachfragen "Sind Sie wirklich der Herr Müller?" habe ich immer selbstbewusst "Ja" gesagt
Damit ist der Straftatbestand des Betruges, der arglistigen Täuschung erfüllt, das ist Dein ins Netz gestelltes und wiederauffindbares Geständnis.
NIEMAND darf sich für einen Anderen ausgeben, auch keine Ehefrau. Man darf stellvertretend für jemanden sprechen wenn man bevollmächtigt ist - und MUSS das auch mitteilen, das man in Vollmacht an Stelle von XY handelt.
so hatte ich mir das auch gedacht. Also wäre es in jedem Fall ein Betrug... bzw. im Grunde Identitätsdiebstahl
Mit meinem Mann das Gleiche. Bei Versicherungen, Stromanbietern etc mach ich das auch, sofern die nicht eh auf mich laufen. Die Verträge unterschreibt er dann.
Ist schon ein Unterschied ob die Ehefrau /lebensgefährtin sowas macht, die es eh darf, oder ob ein Kind das macht, dass gar keine Befugnis hat.
Hast recht, aber der Vater scheint doch nichts dagegen zu haben. Und wie alt ist das Kind?
Man darf sich als Ehefrau als der Mann ausgeben? Also spätestens am Telefon sollte das auffallen; wenn nicht, dann lief da was schief... aber schon Jahre zuvor.
wie ist das denn mit der Ehefrau - in einem anderen Kommentar meint eine Maleficient, die Ehefrau dürfe das... das kann doch eigentlich nicht sein, weil Identitätsdiebstahl ist Identitätsdiebstahl, oder?