Mit dem Fahrrad nachts ohne Licht unterwegs? In einem gut von der polizei bestreiften Gebiet?
Hallo Leute,
Habe ein großes Anliegen und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Also:
Meine Freundin (16) hat durch ihr Übergewicht vor kurzem erfahren das sie Diabetes gefährdet ist.. Diese Nachricht hat sie total zum umdenken gebracht.Sie will jetzt jede(n) abend/nacht mit dem Fahrrad eine große runde drehen und sich besser ernähren.
ABER
Bei genaueren nachfragen stellte sich heraus das sie meistens so 24 uhr fahren will (fragt mich nicht warum weil darauf wusste sie selber keine Antwort).Desweiteren hat sie weder klingel noch Licht am Fahrrad und einen helm schon garnicht.Sie macht keine Experimente beim fahren außer das sie stellenweise die Füße vom pedal nimmt während sie den berg runterrast.
Leider wohnt sie in einem sehr gut von der polizei bestreifen Gebiet.
Jetzt meine Frage (n) Was passiert wenn die polizei sie sieht? (Anhalten oder desinteresse) Was passiert wenn sie versucht wegzufahren? Wird sie dann gefesselt oder so? Ist es eine Straftat ohne Licht zu fahren? Was könnte auf sie zukommen?
Zusätzlich kommt dazu das sie einen sehr ruppigen Charakter hat und somit der Polizei zu 90% blöd kommen wird.
Habe schon mehrfach versucht mit ihr zu reden aber leider ohne Erfolg
Wäre schön wenn ihr antworten würdet.:)
19 Antworten
Hallo mariasbeste,
wenn die Polizei sie nachts mit einem Fahrrad anhält, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden ist oder diese nicht funktioniert, wird sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen können, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:
Tatbestandsnummer: 123136
Tatvorwurf: Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Werden die 20,00 Euro von nicht direkt vor Ort beglichen, kann es passieren, dass zu den 20,00 Euro noch einmal 28,50 Euro Verwaltungsgebühren dazu kommen, so dass insgesamt 48,50 Euro zu zahlen sind.
Das die Polizei ihr in dem Fall zudem die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt versteht sich ja von selbst.
Zusätzlich kommt dazu das sie einen sehr ruppigen Charakter hat und somit der Polizei zu 90% blöd kommen wird.
Verweigert sie den Beamten gegenüber die Zahlung der 20,- Euro und macht keine Angaben zur Person hat sie die nächste Ordnungswidrigkeit begangen, nämlich folgende:
§ 111 Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor”, Familien” oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Wird sie den Polizeibeamten gegenüber nicht nur ruppig, sondern Beleidigend, bewegen wir uns schon im Bereich der Straftaten, nämlich nach folgender Rechtsgrundlage:
§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aber das Ganze lässt sich natürlich noch steigern. Leistet sie bei der polizeilichen Maßnahme begeht sie eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:
§ 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aber das entscheidende ist, nicht dass sie für das Fahren ohne Licht viel Geld loswerden kann, sondern dass Fahrrad fahren will um was für ihre Gesundheit zu tun, aber gleichzeitig nicht nur ihre Gesundheit, sondern ihr Leben aufs Spiel setzt, wenn sie ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs ist.
Nebenbei erwähnt, kann und wird im Falle eines Unfalles die Versicherung eine Regulierung des Schadens ablehnen oder zumindest nur einen kleinen Teil des Schadens bezahlen, denn wer ohne Licht fährt, muss sich zumindest die Mitschuld an einem Unfall anrechnen lassen.
Kurzum.
Sie würde gut dran tun, wenigstens 5 - 10 Euro für Licht und vielleicht nochmal 2 - 3 Euro für eine Klingel auszugeben, anstatt die von mir aufgeführten Folgen in kauf nehmen.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein es ist keine Straftat ohne licht zu fahren, man bekommt allerdings ein busgeld von 20€, das darf sie auch direkt an ort und stelle bezahlen
Eine Starftat ist es nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit, gibt nen Verwarngeld wenn sie erwischt wird.
Wo ist das Problem, das Fahrrad so aus zustatten, dass es der StVZO entspricht?
Schaue hier:
Wenn sie erwischt wird ohne Licht, ist das ne Ordnungswidrigkeit und wird sie 20€ kosten. Also besser das Fahrrad nachrüsten, das kosstet nicht viel mehr.