Mit 15 3-stellige beträge verdienen möglich?

3 Antworten

Du bist noch vollzeitschulpflichtig ?

https://bildung.sueddeutsche.de/schulpflicht/

Dann gilt für Dich neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz die Kinderarbeitsschutzverordnung :

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

womit Dir nur wenige sehr kleine Jobs offenstehen würden :

Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekte austragen

im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Ja, aber das ist alles nicht legal.

Es sein denn, Du meintest dreistellig innerhalb eines Jahres.

Ja aber nichts legales.