Mit 14 angezeigt werden?

3 Antworten

Nein das was passiert war im 13 lebensjahr also geht das nicht mehr. Bist ab 14 ja strafmundig.

Lg

Du kannst auch mit 13 angezeigt werden, für etwas was du mit 13 gemacht hast. Strafunmündigkeit bedeutet nicht, dass du machen kannst was du willst. Wir haben auch Jugendämter und Familiengerichte.

es zählt das alter des tatzeitpunkts. wenn du unter 14 warst, kannst du später dafür nicht mehr belangt werden.