Mit 14 angezeigt werden?
Hallo. Die Frage bezieht sich zwar nicht ganz auf die im Titel, allerdings würde ich gerne wissen, ob man mit 14 "angezeigt" werden kann für etwas, was mit mit z. B 13 gemacht hat
3 Antworten
Nein das was passiert war im 13 lebensjahr also geht das nicht mehr. Bist ab 14 ja strafmundig.
Lg
Du kannst auch mit 13 angezeigt werden, für etwas was du mit 13 gemacht hast. Strafunmündigkeit bedeutet nicht, dass du machen kannst was du willst. Wir haben auch Jugendämter und Familiengerichte.
es zählt das alter des tatzeitpunkts. wenn du unter 14 warst, kannst du später dafür nicht mehr belangt werden.