Kann man mit 13 wegen Beleidigung angezeigt werden?
Hallo. Ich bin 13 Jahre alt und habe einen großen Fehler gemacht. Ich (13) und meine Freundin (14) haben uns per Whatsapp heftig gestritten. Dabei fielen viele Beleidigungen von beiden Seiten. Aus Wut schrieb ich dann, dass sie sich tot ritzen soll. Heute hat sie mir geschrieben, sie zeige mich an. Sie hat daraufhin meine Nummer an ein Mädchen verschickt, welches mir Fragen gestellt hat.
Meine Fragen:
1. Frage: Darf sie das? 2. Frage: Kann sie mich Anzeigen? 3. Frage: Was blüht mir wenn sie mich anzeigt?
Bitte um schnelle Antwort, da ich Angst habe :c
15 Antworten
Hallo Jahn2002,
zu Deiner Frage, ob sie Deine Nummer weiter geben durfte:
Ja, das durfte sie, denn es gibt kein Gesetz welches es verbieten, Telefonnummern weiter zu geben.
Zu Deiner Frage, ob sie Dich Anzeigen kann.
Wenn Deine Freundin zur Polizei geht, werden ihr die Polizeibeamten erklären:
- dass man mit 13 gem. § 19 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html) schuldunfähig ist und deshalb für begangene Straftaten nicht bestraft werden kann und
- dass Beleidigung ein sogenanntes Antragsdelikt ist und man erst ab 18 Antragsberechtigt ist. Das bedeutet, selbst wenn Du schuldfähig wärst, könnte Deine Freundin keinen Strafantrag stellen, sondern der Strafantrag kann nur von den Eltern der Freundin gestellt werden und
- dass die Staatsanwaltschaft nur dann Klage erhebt, wenn öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, dieses dürfte aber zu verneinen sein.
Damit hat sich Deine Dritte Frage auch erledigt, denn Dir blüht Garnichts, wenn sie Dich anzeigt.
Dann zu Deinem Satz, zu der Antwort eines Users:
Habe aber irgendwo nachgelesen, dass die Eltern dann dafür haften müssen und das will ich auch nicht
Strafrechtlich können Eltern nicht für die Taten ihrer Kinder belangt werden.
Im übrigen hat Haftung nichts mit Strafrecht zu tun, sondern mit der zivilrechtlichen Forderung nach Schadensersatz für einen Schaden, den man verursacht hat.
Schöne Grüße
TheGrow
Also, das Mädchen, was von deiner Freundin deine Nummer bekommen hat, hat dir die Fragen mit dem "1. Darf sie das (...)" gestellt?
Scheint mir eher unbedeutend und ich glaube da ist wenig dran. Selbst wenn es funktionieren sollte dauert es zurzeit über 2 Jahre bis so ein Prozess im Gericht bearbeitet wird also hättest du erstmal nichts zu befürchten, wenn sie denn wirklich dich anzeigen würde UND die Anzeige auch von der Staatsanwaltschaft akzeptiert werden würde, was ich einfach mal bezweifle.
Du kannst momentan juristisch nicht belangt werden; aber wenn Deine Freundin, bzw. ihr Anwalt, dran bleiben, kann es bald zur Anklage kommen; Du wirst aber definitiv nur nach Jugendstrafrecht verurteilt - nach vorliegender Sachlage dürftest Du mit ein paar Sozialstunden davonkommen
Eigentlich kann man erst mit 14 angezeigt werden
1.Ja.
2.Nein. Es ist höchst zweifelhaft, ob das überhaupt eine Beleidigung im strafbaren Sinne ist. Eher nicht. Aber selbst wenn, das (§§ 185 StGB) ist ein Antragsdelikt. D.h. selbst wenn du sie beleidigt hättest, sie kann dich nicht anzeigen, da sie minderjährig ist und in dem Fall nur ihre gesetzlichen Vertreter (wohl ihre Eltern) antragsberechtigt sind. Und selbst wenn das alles nicht so wäre, dann bist du immer noch unter 14 und somit nicht strafmündig.
3.s.o.
Nein also die fragen stelle ich. Habe die Frage schon verbessert. Aber danke für Ihre Antwort. :-)