Mit 13 Sachbeschädigung?

5 Antworten

Starfrechtlich bist du nicht strafmündig, zivilrechtlich bist du deliktfähig und haftest dementsprechend für den Schaden. Du wirst voraussichtlich Schadenersatz leisten dürfen.

afganerin 
Fragesteller
 02.11.2021, 13:47

Gibt es denn dort einen Unterschied wegen der Fahrlässigkeit?

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kevin1905  02.11.2021, 14:03
@afganerin

Ja gibt es.

  1. Zivilrechtlich würde bei Fahrässligkeit eine bestehende Privathaftpflicht leisten.
  2. Strafrechtlich gibt es keine fahrlässige Sachbeschädigung, sondern nur eine vorsätzliche.
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Strafrechtlich passiert gar nichts, da sie erst mit Vollendung des 14. Lebensjahrs strafmündig wird. Zivilrechtlich haftet sie für den Schaden, da sie bereit deliktsfähig ist.

du musst den schaden bezahlen

machst du es nicht, erwirken sie halt einen titel und pfänden bei dir, wenn du arbeitest

mit zinsen

Dann muss der Schaden bezahlt werden.

Sie muß den Schaden bezahlen.