Minusstunden?

6 Antworten

Darüber muss man nicht nachdenken. Eine Stunde nicht gearbeitet = eine Stunde keine Bezahlung. Eine Stunde mehr gearbeitet = eine bezahlte Überstunde.


Familiengerd  10.03.2025, 17:30
Darüber muss man nicht nachdenken.

Tatsächlich nicht??

Das ist nämlich falsch - siehe dazu meine eigene Antwort!

Mein Arbeitgeber will mir das jetzt als Minusstunde anrechnen. Ist das rechtlich in Ordnung?

Schlicht und einfach: Nein!!

Du schreibst in einem Kommentar:

Ich war danach noch zwei ganze Tage krank. Für diese beiden Tage hab ich eine Krankmeldung.

Für den abgebrochenen Arbeitstag brauchst Du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes.

Für den wegen der Erkrankung/des Arbeitsunfalls ausgefallenen "Resttag" - also die eine Stunde, die Du früher nach Hause gegangen bist - gibt es keine Bescheinigung eines Arztes, auch keine rückwirkende etwa am Folgetag wird es in diesem Fall nicht geben, und die ist auch nicht erforderlich.

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag abbricht, weil er erkrankt ist, dann hat der Arbeitgeber diesen Tag so zu bezahlen, als hätte der Arbeitnehmer "ganz normal" gearbeitet.

Dieser Tag zählt somit nicht als Krankentag und wird vom Arzt auch nicht als Tag der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt!

In einem renommierten Arbeitsrechtskommentar heißt es dazu:

Wird der AN im Laufe des Arbeitstags arbeitsunfähig, so beginnt der Anspruchszeitraum [Anmerkung: gemeint ist der Zeitraum des Anspruchs auf Lohnfortzahlung] nach diesem G[esetz] mit dem nächsten Tag. Für den Tag mit t[eil]w[eiser]. Arbeitsleistung hat der AN seinen regulären Anspruch aus § 611 BGB (BAG 4.5.1971 AP LohnFG § 1 Nr. 3r).

(Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, hrsg. von Müller-Glöge, Preis, Schmidt, 16., neu bearbeitete Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2016, Seite 1.863, Rd-Nr 34 zu § 3 EFZG)

In einem andern Kommentar heißt es:

Bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung wird nach § 187 Abs. 1 BGB der Tag nicht berücksichtigt, in den der Beginn der Arbeitsunfähigkeit fällt. [...]
Dass der Tag der Erkrankung bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist nicht einbezogen wird, bedeutet nicht, dass der AN für diesen Tag keine Entgeltfortzahlung erhält. Dieser Anspruch besteht vielmehr grundsätzlich ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. [...]
Hat die Arbeitsunfähigkeit beispielsweise an einem Dienstag während der Arbeitszeit begonnen, so steht dem AN für diesen Tag weiterhin Arbeitsentgelt zu. Die Entgeltfortzahlungsfrist beginnt dann am Mittwoch [...].

(Peter Wedde, Hrsg., Arbeitsrecht - Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 2., überarbeitete Auflage, Bund-Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2010, Seite 805 f, Rd-Nr 55 und 62 zu EFZG § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf, Beschäftigung mit Arbeitsrecht privat,als Betriebsrat

Wieso sollte das nicht rechtlich in Ordnung sein ?

Du solltest 8 Stunden arbeiten hast aber nur 7 gearbeitet, daher hast du eine Stunde minus.

Anders würde es aussehen wenn du eine AU eingereicht hättest.


Catladyyy84 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 15:27

Ich war ja krank und bin nicht einfach aus Lust und Laune nach Hause gegangen. Dann bleib ich halt das nächste Mal wenn ich mich morgens nicht so gut fühle gleich ganz daheim und versuch es nicht erst.

Familiengerd  10.03.2025, 17:31
Wieso sollte das nicht rechtlich in Ordnung sein ?

Ist es aber nicht!

daher hast du eine Stunde minus

Das ist falsch - siehe dazu meine eigene Antwort!

Catladyyy84 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 15:26

Naja, wir haben die Regelung dass wir drei Tage ohne Krankmeldung fehlen können. Ich arbeite nicht auf Stundenbasis.

Bist du am anderen Tag wieder zur Arbeit gefahren oder warst du länger krank? Wenn du nur diese eine Stunde gefehlt hast, würde ich kein Fass aufmachen.
Bei uns werden nur ganze Tage und mit AU als Krankheitsfall gerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Familiengerd  10.03.2025, 18:03
Wenn du nur diese eine Stunde gefehlt hast

Die muss der Arbeitgeber aber ganz normal (wie gearbeitet) bezahlen.

Bei uns werden nur ganze Tage und mit AU als Krankheitsfall gerechnet.

Bekommt ihr bei wegen Krankheit "abgebrochenen" Tagen die jeweilige Fehlzeit nicht bezahlt?

Das wäre rechtswidrig - siehe dazu meine eigene Antwort.

Catladyyy84 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 15:35

Ich war danach noch zwei ganze Tage krank. Für diese beiden Tage hab ich eine Krankmeldung.

Solange du keine Krankschreibung hast, darf er dir die Minusstunde anrechnen


Familiengerd  10.03.2025, 17:35
Solange du keine Krankschreibung hast

Für den abgebrochenen Tag ist keine Krankschreibung erforderlich, es gibt auch keine Minusstunde - siehe dazu meine eigene Antwort