Mieter mit Hausmeistertätigkeiten?

6 Antworten

Diese Tätigkeit muss dokumentiert werden, wenn diese kostenteilig auf die (alle!) Mieter umgelegt werden soll. Wenn das so nicht erfolgt, kann ihm der V. das durch Mietnachlass ausgleichen. Da er (der betr. Mieter) hier dann einen geldwerten Vorteil erzielt, müsste das m. E. als geringfügiges Einkommen steuerlich betrachtet und behandelt werden.

Maximal würde die Kaltmiete geringer berechnet, da Nebenkosten nach Verbrauch berechnet werden und auch so auf der Endabrechnung ausgewiesen werden müssen. Legal wäre es trotzdem nicht, es wäre Schwarzarbeit, für Dich würden keine Sozialversicherungsbeträge geleistet. Böses Schlupfloch.

Bestimmt; auch ich kenne keinen Mieter, der etwas verbotens vereinbart.

Weniger Nebenkosten bezahlen geht eigentlich nicht, wie denn auch? Die Forderung des Vermieters steht doch fest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Miete und Nebenkosten sind vertraglich festgelegt. Übt ein Mieter Hausmeistertätigkeit aus, ist diese normalerweise separat abzurechnen, da es sich um eine Geldwerte Leistung handelt. Das Verrechnen mit den Nebenkosten ist ein Trick, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Der Mieter zahlt dann wohl eine niedriger angesetzte Nebenkostenpauschale. Aber wenn die Jahresabrechnung kommt, muss er dann evtl. um so mehr nachbezahlen, da der Vermieter sicher nicht seine Nebenkosten tragen will. Dann arbeitet der Hausmeister letztendlich umsonst.

Wenn er die Tätigkeiten selber macht, dann muss er halt keine Nebenkosten für Reinigung, Gartenarbeit, etc. bezahlen.

Ist doch logisch, oder?

Wenn er es nicht machen würde, müsste man einen Dienstleister dafür beauftragen und der muss dann auch bezahlt werden. Wenn man keinen braucht, zahlt man auch keinen...

Die anderen Mieter zahlen natürlich dafür, dass der andere Mieter das macht.

bwhoch2  30.08.2021, 13:30
Wenn er die Tätigkeiten selber macht, dann muss er halt keine Nebenkosten für Reinigung, Gartenarbeit, etc. bezahlen.

Das ist überhaupt nicht logisch. Wenn ein Mieter bspw. 50 € Mietreduzierung im Monat erhält, weil er dafür bestimmte Aufgaben übernimmt, werden diese 50 € in der Jahresabrechnung aufsummiert und die damit bezifferten Kosten auf alle Mietparteien gleichermaßen aufgeteilt, auch an die Mietpartei, die sich zu den Arbeiten verpflichtet hat.

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albatros  30.08.2021, 14:03

Wenn das sauber laufen soll, ist die Tätigkeit zu erfassen und anteilig auf alle Mieter (auch den hier tätigen) im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegbar/umzulegen.

Die Tätigkeit ist steuerlich anzuzeigen.

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