Mieteinnahmen Dubai, Kleinunternehmer Deutschland?

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Nein, Gesamtumsatz i.s. § 19 ustg ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze. Ort der Vermietung wäre aber Dubai. Also nicht im Inland womit der Umsatz nicht Umsatzsteuerbar ist. Außerdem wird der Gesamtumsatz um steuerfreie Vermietungsumsätze gekürzt (§ 19 Abs. 3 s. 1 ustg)

Es ist sogar noch schlimmer. Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE gibt, musst du es sowohl in Dubai als auch in Deutschland versteuern. Wobei ich nicht weiß, wie die Steuerpflicht für Mieteinkünfte in den VAE ist.

Stefan1248  07.10.2021, 08:42

es geht in der Frage um Umsatzsteuer, nicht um Einkommensteuer. ein Doppelbesteuerung würde die Einkommensteuer betreffen. Ort der sonst. Leistung Vermietung ist hier nach § 3a Abs 3 ustg im Ausland. Damit sind die Einnahmen nicht Umsatzsteuerbar.

und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt es auch ohne Doppelbesteuerungaabkommen im Inland noch §34c estg.

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