Miet Reduzierung nach Todesfall?

3 Antworten

Nein, das ist schlichtweg Unsinn.

Nur wenn während der Kündigungsfrist Mängel auftreten, darf die Mietereduziert werden. Allen wegen des Todes des Mieters existiert kein Minderungsrecht.

Warum sollte ich, als Vermieter, die Miete reduzieren, wenn einer der Bewohner stirbt?

Das ist Unsinn.