Meldeadresse für Arbeitsvertrag in der Schweiz wird benötigt vor Arbeitsbeginn. Wie kann das am Besten abgewickelt werden?
Hallo zusammen,
für einen Job, der im Jahr 2025 in der Schweiz beginnen würde, benötigt der Arbeitgeber eine Adresse in der Schweiz.
Ich lebe und arbeite (noch) in Deutschland und würde erst im Jahr 2025 ensprechend umziehen.
Kann man hier eine Adresse von Bekannten in der Schweiz angeben und sich danach ummelden?
Danke vorab für Eure Erfahrungen.
1 Antwort
Eine Meldeadresse in der Schweiz hast du nur, wenn du dort beim Amt gemeldet bist. Und das geht nur, wenn du tatsächlich dort lebst.
An deiner Stelle würde ich dem AG mitteilen, dass du erst 2025 in die Schweiz ziehst.
Das hängt davon ab, wofür der AG die Adresse braucht. Nur um Post dort hin zu senden, kein Problem. Wenn aber irgendwelche Behörden im Spiel sind und du dort nicht tatsächlich wohnst, kann es zu Problemen kommen.
Warum denn nicht? Zur Not stellen Dir Deine Bekannten halt einen Untermietvertrag für CHF 0,01 pro Monat aus..
Das nimmt dir das Migrationsamt nicht ab, der Arbeitgeber wohl auch nicht..
Danke dir für deine Einschätzung! Da der AG allerdings eine Adresse in der Schweiz benötigt, suche ich nach Alternativen Lösungen.
Deswegen war die Frage explizit so gestellt, ob ich eine Adresse von Bekannten angeben kann, bei denen ich nicht wohne und dann mich 2025 ummelde, wenn ich wirklich dort hinziehe.