Melde ich das der Anwaltskammer , oder dem Datenschutz Beauftragten?

5 Antworten

Wenn Dir das nicht recht ist, kannst Du doch die Annahme verweigern oder die Post ungeöffnet an Deinen Anwalt weiterleiten. Was soll der Datenschutzbeauftragte dagegen tun, auch die Anwaltskammer wird da nichts unternehmen, da Mitteilungen von Anwälten an die Gegenpartei nicht verboten sind, auch wenn das so vereinbart wurde.

Ist ein Verstoß gegen Paragraph 12 BORA und führt zu einer Rüge durch die Anwaltskammer.

Frag ihn, ob er die Vertretungsanzeige deines Anwalts nicht vernommen. Er hat ausschließlich über deine anwaltliche Vertretung an dich heranzutreten.

Ich vermute das versäumt wurde, diesen in der anwaltlichen Software, also der elektronischen Akte zu erfassen. Ein Schreiben dürfte dies schnell abstellen, sonst mit einer Beschwerde vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer wegen Stalkings und Bedrohung oder versuchter Nötigung einreichen. Das Schreiben sollte dein RA verfassen.

Du kannst das der Anwaltskammer melden

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Anwaltskammer sich schützend vor ihre Anwälte stellt. Aber gebe es doch deinen Anwälten! Die sind sicherlich hochinteressiert.

P.S.: Du benimmst dich wie jemand, den man unter Druck setzen kann.