Meister bezahlt durch AG?

4 Antworten

3 Jahre sind bei einer Fortbildung dieser Höhe tatsächlich zulässig. Die Dauer der rechtlich zulässigen Bindung hängt von der Dauer der Ausbildung ab und ich meine, Logistikmeister sind 3 Jahre.

Ich würde sagen, die Bindung ist ok, wenn man dir - und das ist wichtig - definitiv einen Posten als Logistikmeister mit entsprechender Gehaltsanpassung direkt nach Abschluss der Fortbildung gewährt und in den folgenden 2 Jahren idealerweise zusätzlich eine jährliche Anpassung geschieht, die mindestens 2,5% beträgt.

Von nicht bestehen solltest du mal nicht ausgehen. Ansonsten ist es absolut übliche Praxis, dass für beruflicher Weiterbildung, die vom AG finanziert wird, eine Verpflichtungzeit gefordert wird. Solltest du dich wirklich innerhalb dieser Zeit verändern wollen und es gibt einen anderen AG der dich unbedingt haben möchte, ist es aber ebenfalls gängige Praxis, dass der neue AG eine entsprechende Ablöse für dich zahlt und du kommst trotzdem aus der Verpflichtung heraus.

Es ist deine Entscheidung, ob du langfristig da bleiben willst oder wechselst.

Solange du dort sehr glücklich bist, kannst du auch bleiben und die Kosten für die Ausbildung sparen. Wenn es sich ums Geld geht, wird ja sehr oft Betrieb gewechselt, aber die Kosten kann man ja nach Gehaltserhöhung ausgleichen