Meine Freundin ist schwanger und minderjährig

6 Antworten

Wenn nur ein Elternteil minderjährig ist und der andere schon 18 Jahre alt ist, so fällt das elterliche Sorgerecht auf den volljährigen Elternteil. Das Familiengericht kann einen Ergänzungspfleger bestellen, wenn es Zweifel an der Eignung des volljährigen Elternteils hat und das Wohl des Kindes nicht gesichert scheint. Grundsätzlich hat der minderjährige Elternteil das Recht, seinem Kind einen Vornamen zu geben, es zu pflegen, zu beaufsichtigen, zu erziehen, seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, und ärztliche Behandlungen sowie religiöse Erziehung mitzubestimmen.

dann würde das auf mich gehen ?

Wenn eine Minderjährige ein Kind bekommt, geht im Normalfall das Sorgerecht an deren Mutter.

geht es um das sorgerecht für deine freundin oder für das baby? für das baby sind in der regel beide elternteile sorgeberechtigt. d.h. sobald die vaterschaft anerkannt ist. das sorgerecht für deine freundin sollte für diese paar monate bei deren mutter bleiben.

Das ist keine Frage des Vormundschaftsrechts. Womit soll das denn begründet werden? Sie hat eine Mutter bei der sie bis jetzt gelebt hat, erzogen und versorgt wurde. Das sie jetzt Schwanger ist ändert daran nichts.