Mein getuntes Auto wollten die Polizisten kontrollieren?

1 Antwort

Die Polizei kann dich jederzeit einer Verkehrskontrolle unterziehen (§ 36 Abs. 5 StVO). Das gilt sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr. Du hättest also grundsätzlich kontrolliert werden können – selbst wenn du nur geparkt hattest und im Auto saßt.


ronalda  25.08.2025, 16:28

Vielleicht haben sie die Eintragung anhand des Kennzeichens überprüft.