Mehir? Gilt das auch bei Nicht-Moslems?
Hallo, ich bitte um ernste Antworten.
Meine Schwägerin hat vorgegeben, dass sie Muslim ist (ohne Zwang und Co. "war sie schon vorher"), sie und mein Bruder haben Islamisch geheiratet. Deswegen wurden ihr auch Mehir in Form von Gold versprochen. Ihre Ehe hat nicht lange gehalten, weil sie von heut auf morgen gemeint hat, sie möchte die Ehe nicht mehr weiterführen. (Jetzt Mal nicht so ins Detail zu gehen)
Jetzt während der Trennungsphase, sehen wir dass sie sich auch vom Islam trennt, beobachten können wir dies dadurch dass sie den Koran und Islamische Bücher wegschmeißt, ihr Kopftuch ablegt, Bilder ohne hochlädt etc.
Meine Frage jetzt: Darf sie trotzdem ihr Mehir behalten, obwohl wir jetzt wissen, dass sie kein Moslem ist?
4 Antworten
Bei einer islamischen Heirat bekommt die Braut immer mahr, auch wenn sie Christin oder Jüdin ist. Denn auch dann kann sie islamisch heiraten.
Das mahr muss sie nur dann zurückgeben, wenn die Scheidung nur von ihr ausgeht. (Khula)
Wenn aber dein Bruder von sich aus talaq macht, dann darf sie das behalten, was sie bekommen hat.
Wenn ihr noch nicht alles gegeben habt, gilt das auch dafür. Wenn dein Bruder talaq macht, kriegt sie das. Wenn sie sich scheiden lassen will, dann nicht.
Will noch was dazu anhängen
Khula muss zurückgegeben werden entweder alles oder ein Teil.
Schade das sie keine Muslima mehr werden will, ihre Entscheidung ihr Leben!
Sie hat es genau richtig gemacht,Respekt.
- Jede Frau muss eine Brautgabe bekommen bei der Eheschließung.
- Deine Ausführungen suggerieren, dass eine islamische Eheschließung eine Brautgabe von Gold erfordert. Das ist nicht der Fall.
- Eine Frau kann die Ehe nicht auflösen oder scheiden, weil sie keine Lust mehr dazu hat. Das ist kein islamischer Grund.
- Ihr könnt nicht etwas als Tatsache darstellen, weil es euch in den Kram passt, was nur auf Basis von Spekulationen beruht. Das ist auch völlig unislamisch. Und warum redest du immer mit dazwischen. Das ist einzig und alleine die Angelegenheit von dem Mann und der Exfrau.
- Hat die Scheidung durch die Frau stattgefunden, bevor Geschlechtsverkehr stattfand, steht der Frau keine Brautgabe zu. Haben die beiden sich geküsst oder Verkehr miteinander gehabt, steht der Frau die Brautgabe zu.
- Ist die Scheidung von der Frau ausgegangen, weil sie den Mann nicht liebt, er sie aber schon, dann darf er die Brautgabe zurückverlangen. Denn es gibt Frauen, die nur auf sowas aus sind, wie es Männer gibt, die Heiratsschwindler sind. Aber rein deshalb, weil sie vielleicht aus dem Islam ausgetreten ist, könnt ihr ihr nichts wegnehmen.
Dieses ist eigentlich hier nicht zu klären. Das ist ein spezieller Fall, der eine Fatwa benötigt. Dazu sollte sich der Mann an einen Sheikh wenden. Es gibt genügend, die ein Fragentelefon haben. Die Nummern findet man auf Facebook.
ja darf sie
wenn sie das mehir bekam als sie noch muslim war
aber anscheinend war sie es nie, wenn man wegen der Trennung vom Ehemann, sich auch von der Religion trennt