Matratze reklamieren?

2 Antworten

Hallo robust,

du hast zwei Jahre gesetzl. Gewährleistungsfrist.
Das du die falsche Härte hast kann dir nicht vorgeworfen
werden, ich meine eher zu Hart.

Ich hoffe du hast die Rechnung und nachweisen kannst du
das allemal. Wenn es Schwierigkeiten gibt, dann gehe
zur Verbraucher-Beratungsstelle (Verbraucherschutz), die
beraten dich nicht nur, sondern helfen dir auf bei Reklamationen.
Viel Glück
opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung