Master an Universität verschweigen?
Moin moin,
ich habe ein kurze Frage zum Studium.
Kurz zu mir. Ich habe einen Bachelor- und einen Masterabschluss. Jetzt würde ich gerne an einer deutschen Universität zusätzlich noch einen Masterabschluss berufsbegleitend absolvieren. Leider ist ein NC auf dem Studiengang. Dies bedeutet u.a auch, dass ich für diesen Master als Zweitstudienbewerber gelten würde und somit nur über eine Sonderquote von 3% zugelassen werden könnte. Hätte ich meinen Master nicht, könnte ich aufgrund meiner Bachelornote sofort zum berufsbegleitenden Master zugelassen werden. Kann ich einfach verschweigen, dass ich schon einen Masterabschluss habe und somit sofort zugelassen werden oder gibt es eine zentrale Datei, wo alle Absolventen gespeichert werden?
Viele Grüße und Danke für die Antworten.
3 Antworten
Verschweigen kannst du den Abschluss nicht, weil es sonst Betrug ist, weil dir rechtlich der Platz ja nicht zustehen würde und du jemanden, welcher noch gar keinen Abschluss hat, den Platz wegnehmen würdest bzw. auch finanziell Leistungen vom Staat (Bildung wird in Deutschland ja zum größten Teil vom Staat finanziert oder subventioniert) in Anspruch nimmst, welche eigentlich zu erst jemanden ohne Abschluss zustehen würden.
Ob dies dann als Urkundenfälschung etc. angesehen oder genannt wird, kann ich dir als nicht-jurist nicht so genau sagen. Gespeichert werden die Daten deines Abschlusses allerdings an mehreren Stellen. Unter anderem beim Finanzamt, der Krankenkasse, dem Bafögamt, an deiner alten Hochschule und wer weiss wo noch. Daher würde ich das Risiko nicht eingehen.
Wahrscheinlich gleichen die Hochschulen dies aber eh Intern ab. Denn sonst könnte ja jemand, der mehrmals durch eine Prüfung gefallen ist und seinen Prüfungsanspruch verloren hat, einfach sein "halbes Studium" verschweigen noch es mehrmals einfach beginnen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Und prinzipiell hast du ja Recht, vielleicht sollte ich mir das einfach aus dem Kopf schlagen oder einfach hoffen, dass man unter die 3% fällt.
na ja wenn es heraus kommt ist es Betrug. Wenn die Hochschule eine eideststattliche Versicherung mit der Bewerbung fordert ist es eine Straftat wenn es raus kommt.
Und die Unis sind untereinander berechtigt abzufragen. Würde mich wundern wenn die Uni keinen "Lebenslauf" möchte.
Es auch dann Betrug, wenn es nicht rauskommt ;-)
Aber ernsthaft: Die Verwaltung zum Studium ist zentral gespeichert. Du darfst z.B. wenn Du endgültig durchgefallen bist auch nicht das gleiche Fach woanders nochmal versuchen. Wie groß ist also die Wahrsheinlichkeit, dass man in diese Datenbank hineinschaut? Du hast nicht die geringste Chance, damit durchzukommen.
Informier Dich mal umfassend, wie die Studienplatzvergabe geht und ob Du überhaupt in Konkurrenz mit den Erststudenten stehst. Viel Erfolg!
Das wäre nicht nur Verschweigen, sondern Erschwindeln eines Platzes und daher unlauter.