Mahngebühr - trotz Zahlung. Beweislast?
Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Ich habe die Dienste eines Dienstleisters in Bezug auf Kindergeld in Anspruch genommen. Ich habe diesen auch vertragsgemäß bezahlt, jedoch bekam ich ihm eine Mahnung mit der Aufforderung, den vertraglich vereinbarten Betrag zu überweisen + Mahngebühren. Käme ich dem nicht nach, würden sie mich anklagen. Sie behaupten, dass bei ihnen keine Zahlung eingegangen wäre und fordern mich auf, die Zahlung nachzuweisen. Wer trägt nun die Beweislast für die Zahlung? Kann die andere Seite einfach Mahngebühren verlangen mit der Begründung, dass ich im Verzug wäre, obwohl ich behaupte, dass ich schon bezahlt habe und sie von mir einen Beweis wollen? Ich meine ich habe den Betrag überwiesen. Sie müssten doch bloß in ihre Konten einsehen.
Ich bitte um eine juristisch fundierte Antwort. Bitte keine Antworten wie "Ja dann beweis du es doch einfach statt dich dem zu widersetzen und ein Gerichtsverfahren zu riskieren"
danke im Voraus
5 Antworten
Der Schuldner trägt üblicherweise die Beweislast, die Leistung ordnungsgemäß erbracht zu haben.
Auf deinen Kontoauszügen sollte die Zahlung doch ersichtlich sein? Es nützt übrigens nichts, an irgendein Konto überwiesen zu haben. Die Zahlung muss dem Gläubiger auch gutgeschrieben worden sein.
Hier ist ein Laienforum. Wenn du eine juristisch fundierte Beurteilung des Sachverhaltes haben möchtest, dann konsultiere bitte einen Rechtsanwalt.
Ja, die Beweislast liegt bei dir. Es kann sein, dass das Geld tatsächlich irrtümlicherweise woanders gelandet ist, es könnte sein, dass du dich bei der Überweisung verschrieben hast, so dass das Geld deshalb nicht beim Empfänger einging, es könnte auch sein, dass der Empfänger deinen Zahlungseingang schlichtweg übersehen hat.
In so einem Fall mußt du den Nachweis erbringen, dass die Rechnung bezahlt wurde. Sende dem Dienstleister den Kontoauszug deiner Bank, auf dem die Abbuchung steht. Du kannst alle anderen Ein- und Ausgänge auf dem Kontoauszug schwärzen. Das geht den Dienstleister nichts an. Er hat nur Interesse zu erfahren, ob du den Betrag überwiesen hast.
Wenn dir bei der Überweisung ein Fehler unterlaufen ist und der Empfänger hat das Geld tatsächlich nicht erhalten, dann mußt du es jetzt einschließlich der Mahngebühren überweisen. Warum? Weil es dein Verschulden wäre!
Wenn du die Bezahlung nachweisen kannst, sind die Mahngebühren selbstverständlich hinfällig!
Du musst natürlich nachweisen können, dass die Zahlung von Dir durchgeführt wurde.
Kopie des Kontoauszugs bzw. der Buchung im Onlinebanking sollte ausreichen.
obwohl ich behaupte
Behaupten kann man viel.
Sie müssten doch bloß in ihre Konten einsehen.
Das werden sie gemacht haben. Vielleicht konnte die Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden (falscher Verwendungszweck o.ä.)
Die Schreiben ja Mahnungen nicht zum Spaß.
Wenn dein Glaeubiger die Zahlung bestreitet, musst du halt beweisen, dass du doch gezahlt hast. Nicht der Glaeubiger muss beweisen, dass du nicht gezahlt hast (wie sollte er das auch anstellen?), sondern du musst beweisen, dass du gezahlt hast.
Wer trägt nun die Beweislast für die Zahlung?
Du als Schuldner der Leistung.