Macht Selbstbräuner die Gebetswaschung ungültig?
Ich hab eine Frage an die Muslime hier, die auch wirklich was darüber wissen und mir weiter helfen können. Ich hab nichts dazu gefunden was mir meine Frage beantwortet. Wenn einer was darüber weiß, wäre es nett wenn ihr auch Quellen angeben könntet .
5 Antworten
Prinzipiell muss bei der Gebetswaschung darauf geachtet werden, dass an den zu reinigenden Körperstellen, Wasser kommt.
Solang der Selbstbräuner daher nicht Wasserfest ist, auf der aufgetragenen Stelle und von der Haut eingezogen wird, solang ist die Wudu auch gültig, da es bei der Wudu um die äußerliche Reinigung des Körpers geht.
Der Beweis dafür ist, dass wenn jemand eine Unreinheit unter der Haut hat, diese nicht die Wudu beeinträchtigt, solange diese Unreinheit der Haut, nach dem Wudu, nicht auf die Haut kommt und die Wudu wieder bricht.
Gleiches Prinzip gilt bei Tattoos. Muslime die den Islam angenommen haben in dem sie konvertiert sind, und vorher in ihrer Jahilya Zeit sich ein Tattoo stachen (welches eine Verbotene Handlung ist) , nicht beten könnten, würde sich die rituellen Gebetswaschung auf unter der Haut beziehen.
Es besteht daher nur die Voraussetzung dass die Substanz oder das Mittel welches für Haut und Haar benutzt wird, nicht vor der Wudu, Wasserfest sein darf. Sollte dies Wasserfest sein, ist die Wudu nicht gültig.
Gleiches gilt für Nagellack etc.
DesNein es geht um die Wasserdurchlässigkeit !!!!!
Solange der Selbstbräuner nicht wasserabweisend ist, darfst du ihn benutzen. Denn für ein gültiges Wudhu müssen alle zu waschenden Hautpartien vollständige mit Wasser benetzt worden sein.
Selbstbräuner ist nicht gut für die Haut.
Die Konservierungsstoffe, die in ihm enthalten sind, verstopfen die feinen Hautporen.
Das gibt Pickel und Mitesser und lässt die Haut sehr schnell altern, bei dauerhafter Anwendung.
Hier steht doch so einiges, was man nicht darf.
https://islamqa.info/ge/answers/14321/die-dinge-welche-die-gebetswaschung-ungultig-machen
Von Selbstbräuner steht da allerdings nichts. Deine Frage ist speziell.
Vielleicht mal einen Imam fragen.
Ich kann dir als gläubiger Christ leider nicht mehr dazu schreiben.
Selbstbräuner gab es noch nicht zu Mohameds Zeit, also kann darüber nichts im Koran oder Hadithen berichtet werden. Nutz es, so, wie Du alles Moderne wie Radio und Fernsehen nutzt, die damals auch unbekannt waren.
Das ist echt nicht hilfreich, wer kein Muslim ist und oder keine Ahnung hat soll einfach nichts sagen. Die Seite heißt ja nicht „Antworte-auf-jede-Frage-selbst-wenn- du-keine-Ahnung-hast.net“. Alles was wasserfest auf der Haut ist bzw. verhindert, dass die jeweilige Körperstelle wirklich angefeuchtet wird oder nass wird, macht das Wudhu (Gebetswaschung) ungültig.
Der Selbstbräuner ist nicht wasserfest, ebenso wie die Haut.
Es geht ja halt auch um die Inhaltstoffe. Ob da etwas drinne ist was die Gebetswaschung ungültig machen könnte.
Danke, das wusste ich nicht. Meine Frage hat sich trotzdem nicht beantwortet