Machen wir uns strafbar wen wir uns bei einem Streit mit einer Gesellschaft uns an die Öffentlichkeit wenden?
Guten tag und zwar haben mein Freund und ich einen kleinen Streit mit der gwg weil die darauf bestehen das meine Oma die Datenschutz Erklärung unterschreiben soll obwohl sie nur bürgin ist und nicht mit in die Wohnung einzieht und das weis die gwg auch und die bestehen trozdem darauf das meine Oma die Datenschutz Erklärung unterschreibt aber mein Rechtsanwalt hat gesagt meine Oma darf die Datenschutz Erklärung nicht unterschreiben da sie nicht der Hauptmieter ist nur der Hauptmieter muss das unterschreiben und mein Freund hat das unterschrieben aber die wollen trozdem die Unterschrift von meiner Oma haben die gwg hat nämlich gesagt wen meine Oma das nicht mit unterschreibt kriegen wir die Wohnung nicht
und da wollte ich mal fragen ob wir uns strafbar machen wen wir an die öffenlichkeit ( Zeitung ) gehen
3 Antworten
Der Vermieter darf sich seine Mieter natürlich aussuchen. Und wenn ihr rumzickt (obwohl ihr evtl. im Recht seid) wird's eben nix mit der Wohnung.
Also entscheide, was wichtiger ist: Recht haben oder eine Wohnung.
Strafbar macht ihr euch da wohl nicht aber viel Aufmerksamkeiten werdet ihr vermutlich auch nicht bekommen. Die GWG werdet ihr auf diesem Weg sicher nicht unter Druck setzen. Insofern leuchtet mir nicht ein was es bewirken soll außer, dass ihr die Wohnung so sicher nicht bekommen werdet.
Was können wir den da noch machen hast du vieleicht einen Tipp
Unterschreibt jede blöde Erklärung, die sie für die Butze haben wollen.
Ist der Vertrag unterschrieben, der Schlüssel übergeben und die erst Miete gezahlt, gebt ihr eine Widerrufserklärung für die ungewollte abgenötigte Erklärung ab.
Alles andere ist Kinderkram.
wens so einfach wäre meine Oma stellt sich nämlich auch quer weil sie nicht unterschreiben will und die gwg sagt wen meine Oma die Datenschutz Erklärung nicht unterschreibt dan kriegen wir die Wohnung auch nicht zu der Sache mit meiner Oma hab ich in meiner letzten Frage vor ein paar Tage geschrieben
Die gwg stellt sich ja quer und nicht weh mein Rechtsanwalt sagt meine Oma darf die Datenschutz Erklärung nicht unterschreiben weil sie nur die bürgin ist und nicht der Hauptmieter ist und das versteht die gwg nicht die wollen trozdem das meine Oma das unterschreibt obwohl mein Freund das schon unterschrieben hat das muss er ja auch weil mein Freund der Hauptmieter ist und nicht meine oma