Mache ich mich im mietrecht in irgend ein form strafbar wenn ich meine mutter annemarie nenne?
Dame 68 Peovoziert mit allen mitteln um uns aus der Wohnung raus zu ekeln und das seit 12 jahren aber die Provokationen sind seit September 2023 deutlich schlimmer sie lässt ein tiervertreiber ton einschalten in der art piep piep piep oder dauerschall oder in sekunden takt oder zirpendes ton,
als Junger man höre ich es ich habe sehr gut und kann nicht schlafen auch kein job suchen, ein arbeit ohne schlaf geht nicht und ganz wichtig es ist ein denkmalschutzgebäude albau sehr hellhörig,
im internet habe ich herausgefunden das die mutter von diese provokative nachbarin annemarie hies,
wenn ich meine mutter als annemarie nenne und rufe mache ich mich dan in irgend einen form im mietrecht strafbar ?
mieterverein sagt nur wir können den vermieter anschreiben aber der vm will damit nichts zutun haben weil er freut sich weil wenn der mich kündigt dan kann er sanieren und teuer vermieten
3 Antworten
Ich weiß ja nicht, wie das im Mietrecht ist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es illegal ist, Mieter bei einem laufenden Vertrag zu vergraulen.
Ich würde die Dame genauso nerven, indem ich z.B. dieses nervige Pieps Dingens in irgendwo in den Müll kloppen würde und... andere Dinge
Wenn du laut rufst, bzw. oft, ist es ggf. Lärmbelästigung.
Doch, aber nur weil die nachbarin lärmbelästigung macht, heißt dass nicht das sie auch Lärmbelästigung machen darf.
Er hat geschrieben "und rufe". Rufen ist, je nach lautstärke, lärmbelästigung, wie gesagt.
https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/mieter-kuendigen/
Schau dir Punkt 2 dazu an.
Also beleidigungen gehören zum hausfriedensbruch.
Auf das sietzen kann bestanden.
Die Frage ist nur wie die Person das vor Gericht beweisen will dass du sie sie immer wieder beleidigt obwohl sie dich darauf hingewiesen hat mit frau X angesprochen möchte oder gesetzt werden will.....
Nein nicht beleidigung also die Mutter von diese dame 68 welche uns aus der Wohnung rausekeln will heist annemarie,
und wenn ich als kleine gegenprovokation meine mutter seine name als annemarie nennen würde und auch in der wohnung oder draußen als annemarie anspreche ob ich mich da mietrechtlich strafbar machen würde ?
Wie gesagt. Problemstifter darf man kündigen. Unter anderem wenn sie beleidigen. So das Mietrecht.
Ich meine auch das wiederholte duzen oder mit Vornamen ansprechen obwohl Annemarie es dir klar gemacht hat das sie so nicht angesprochen werden möchte, GILT ALS BELEIDIGUNG.
(Bei dem duzen bin ich mir sehr sicher. Bei dem Vornamen bin ich mir nicht sehr sicher aber meine dafür gilt das gleiche)
Aber wenn du dann gegen die Kündigung klagst kann sie es kaum beweisen das eine solche wiederholte beleidigung stattgefunden haben.
Nein du Verstehst es falsch also Ich Nenne Die Simone 68 seine mutter hies laut internet recherchen Annemarie,
Meine Mutter heist name geändert Anna, kann ich meine mutter als Annemarie nennen damit sich die Simone provoziert fühlt ?
aber ich darf doch meine mutter sein name alles nennen oder ?
Und das was die Dame macht nicht oder was?