Mache ich mich im mietrecht in irgend ein form strafbar wenn ich meine mutter annemarie nenne?

3 Antworten

Ich weiß ja nicht, wie das im Mietrecht ist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es illegal ist, Mieter bei einem laufenden Vertrag zu vergraulen.

Ich würde die Dame genauso nerven, indem ich z.B. dieses nervige Pieps Dingens in irgendwo in den Müll kloppen würde und... andere Dinge

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Es wird Berge versetzen und Sätze verbergen.

Wenn du laut rufst, bzw. oft, ist es ggf. Lärmbelästigung.

Santorin1  22.02.2024, 22:06

Und das was die Dame macht nicht oder was?

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jort93  22.02.2024, 22:21
@Santorin1

Doch, aber nur weil die nachbarin lärmbelästigung macht, heißt dass nicht das sie auch Lärmbelästigung machen darf.

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Santorin1  22.02.2024, 22:25
@jort93

Der Inhalt seiner Frage war ja nicht die Lautstärke sondern die Nutzung des Namens der Mutter seiner Nachbarin. Deine Antwort war also leider nicht hilfreich.

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jort93  22.02.2024, 22:58
@Santorin1

Er hat geschrieben "und rufe". Rufen ist, je nach lautstärke, lärmbelästigung, wie gesagt.

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https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/mieter-kuendigen/

Schau dir Punkt 2 dazu an.

Also beleidigungen gehören zum hausfriedensbruch.

Auf das sietzen kann bestanden.

Die Frage ist nur wie die Person das vor Gericht beweisen will dass du sie sie immer wieder beleidigt obwohl sie dich darauf hingewiesen hat mit frau X angesprochen möchte oder gesetzt werden will.....

Anton1978893 
Fragesteller
 22.02.2024, 21:41

Nein nicht beleidigung also die Mutter von diese dame 68 welche uns aus der Wohnung rausekeln will heist annemarie,

und wenn ich als kleine gegenprovokation meine mutter seine name als annemarie nennen würde und auch in der wohnung oder draußen als annemarie anspreche ob ich mich da mietrechtlich strafbar machen würde ?

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KeevHZ  22.02.2024, 21:45
@Anton1978893

Wie gesagt. Problemstifter darf man kündigen. Unter anderem wenn sie beleidigen. So das Mietrecht.

Ich meine auch das wiederholte duzen oder mit Vornamen ansprechen obwohl Annemarie es dir klar gemacht hat das sie so nicht angesprochen werden möchte, GILT ALS BELEIDIGUNG.

(Bei dem duzen bin ich mir sehr sicher. Bei dem Vornamen bin ich mir nicht sehr sicher aber meine dafür gilt das gleiche)

Aber wenn du dann gegen die Kündigung klagst kann sie es kaum beweisen das eine solche wiederholte beleidigung stattgefunden haben.

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Anton1978893 
Fragesteller
 22.02.2024, 21:54
@KeevHZ

Nein du Verstehst es falsch also Ich Nenne Die Simone 68 seine mutter hies laut internet recherchen Annemarie,

Meine Mutter heist name geändert Anna, kann ich meine mutter als Annemarie nennen damit sich die Simone provoziert fühlt ?
aber ich darf doch meine mutter sein name alles nennen oder ?

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