Lohnsteuerausgleich ..im Trennungsjahr.

2 Antworten

  1. Du kannst deinen Lohnsteuerausgleich allein machen. Bist dann aber für Guthaben oder Nachzahlung allein verantwortlich. Nun zu 2., deine Kredite. Leider ist das so, das wenn du diese allein aufgenommen hast, auch allein dafür haftest. Für was das Geld verwendet worden ist, spielt da keine Rolle. Ausnahme wäre hier nur ein Kredit der als Grundschuld für eine Immobilie eingetragen ist. Hier kannst du bei der Teilung der Immobilie den Kreditwert abziehen. Aber auch werden bei einer Scheidung einer Ehe in Zugewinngemeinschaft die Schulden (wenn sie in der Ehe gemacht wurden) als negativer Zugewinn mit eingerechnet.

xorron4 
Beitragsersteller
 24.02.2013, 11:55

Wie meinen Sie das ? Sie muss nichts für die Kredite bezahlen ! Dass ich höchstwahrscheinlich keinen Unterhalt zahlen muss hat mir die RA schon gesagt... aber sie hat jetzt ergänzendes Hartz vier beantragt, weil sie nur ca. 500 bis 700 verdient.. und die werden sich jetzt wegen eventuellen Unterhaltsansprüchen bei mir melden. Ich fühle mich komplett hintergangen und ausgenutzt... Wegen Liebe nimmt man alles auf sich und wird noch gnadenlos dafür bestraft. Ich weiß auch nicht wie sich der Selbstbehalt bei als Beamter zusammensetzt.. da ich Privatversichert bin und für KV und alle anderen Versicherungen schon 280 Euro bezahle...Wenn ich den 1100 Euro Selbstbehalt rechne minus 450 Miete und die Versicherungen von 280 Euro und 200 Euro Sprit für den Arbeitsweg... dann sind das ja schon 920 Euro.. zu den 1100 sind das dann ja nur 180 Euro... damit kann ich ja gar nicht existieren...

HelmutPloss  24.02.2013, 13:34
@xorron4

Die Bank hat mit dem Kreditnehmer einen Vertrag und dieser muss ihn gegenüber der Bank erfüllen. Bei der Teilung des Zugewinns, ist der Kredit mit anzusetzen. Wenn sie aber Harz 4 bezieht, ist das wohl schwer das Geld zu bekommen. Aber eventuell sind ja Wertgegenstände da . Deine Unterhaltspflicht solltest du auf jeden Fall anwaltlich berechnen lassen.

  1. Was deine Kredite betrifft ist deine Frau insoweit aus dem Schneider, dass du alleine unterschrieben hast und du sie nun alleine zurückzahlen musst. Vielleicht hast du eine Chance zu beweisen, dass die Kredite gemeinsam verbraucht wurden und somit einen evtl. Unterhaltsanspruch diener Frau mindern.

  2. 2010 wart ihr ja noch verheiratet, also ist eine Steuererstattung zu teilen, bzw. eine Nachzahlung gemeinsam zu tragen. Frag einfach einen Mitarbeiter beim zuständigen Finanzamt. Mir wurden bie meinem Steuerausgleich während meiner Scheidung kompetente Antworten gegeben.