Lohn einbehalten bei Kündigung?

6 Antworten

meine Laienhafte Meinung ist das die das nicht dürfen

der Arbeitslohn steht dir auf jeden Fall zu und etwahige Forderungen müssen die extra stellen

aber das ist nur meine Meinung

Gehalt einbehalten dürfen Arbeitgeber so gut wie nie. Die eventuell entstehende, berechtigte Forderung des Arbeitgebers bei nicht zurückgegebenen Arbeitsmitteln muss dieser gesondert dir gegenüber geltend machen, also dir quasi eine Rechnung über diese Dinge zukommen lassen. Das darf er aber!

Es würde mich allerdings stark wundern, wenn du heute oder in den nächsten Tagen bereits das letzte Gehalt ausgezahlt bekommen solltest. Auch bei einer Beendigung mitten im Monat wird das letzte Gehalt erst zum üblichen Auszahlungstermin berechnet und überwiesen. Das ist ja in der Regel spätestens der 1. des Folgemonats, manchal auch der 15. eines Monats.

Nein, denn du hast deine Arbeit erbracht, also müssen sie auch zahlen

Absolut unzulässig!