Lohn einbehalten bei Kündigung?
Hallo wurde heute gekündigt und sollte heute Lohn bekommen. In der Kündigung steht sie behalten den Lohn ein solange ich die Klamotten von denen nicht abgegeben habe. Stört mich an sich nicht und bringe es auch morgen direkt weg aber 2 Sachen..dürfen die das? Und 2. gibt es 1 Kleidungsstück was noch in einem Firmenwagen liegt. Was kann ich da machen? Habe ja auch Rechnungen zu bezahlen. Interessiert mich auf rechtlicher Ebene.LG
6 Antworten
meine Laienhafte Meinung ist das die das nicht dürfen
der Arbeitslohn steht dir auf jeden Fall zu und etwahige Forderungen müssen die extra stellen
aber das ist nur meine Meinung
Gehalt einbehalten dürfen Arbeitgeber so gut wie nie. Die eventuell entstehende, berechtigte Forderung des Arbeitgebers bei nicht zurückgegebenen Arbeitsmitteln muss dieser gesondert dir gegenüber geltend machen, also dir quasi eine Rechnung über diese Dinge zukommen lassen. Das darf er aber!
Es würde mich allerdings stark wundern, wenn du heute oder in den nächsten Tagen bereits das letzte Gehalt ausgezahlt bekommen solltest. Auch bei einer Beendigung mitten im Monat wird das letzte Gehalt erst zum üblichen Auszahlungstermin berechnet und überwiesen. Das ist ja in der Regel spätestens der 1. des Folgemonats, manchal auch der 15. eines Monats.
Nein, denn du hast deine Arbeit erbracht, also müssen sie auch zahlen
Nein dürfen Sie nicht.
Absolut unzulässig!