Listenhund (American Staffordshire Terrier) in Bayern - Wie sind die Regeln?

3 Antworten

Das ist in Bayern ziemlich einfach: vergiss es. Und das hat nichts mit den Kommunen zu tun.

Es gibt theoretisch die Möglichkeit, wenn du u.a. ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst. Mach das mal.... du wärst der Erste der das schafft.

Das wird nichts. Erstmal hast du keinen Weg legal an diesen Hund dranzukommen. Die Zucht sowie auch die Einfuhr dieser Hund nach Bayern ist nicht erlaubt.

Du musst ein berechtigtes Interesse nachweisen und dadurch die Erlaubnis bekommen. Diese gibt es nur aber in Ausnahmefällen. Ein berechtigtes Interesse ist nicht "ich finde den Hund toll" "das aussehen gefällt mir" oder ähnliches. Sondern viel eher: "ich bin seit Jahren im Tierschutz tätig und möchte diesen Hund rehabilitieren" - denn der einzige legale Weg so einen Hund zu bekommen ist durch das Tierheim. Und da sitzen dann eher Hunde, die nicht einen sehr guten start ins Leben hatten da illegal vermehrt und/oder angeschafft.

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/recht/001659/index.html