Lies jede einzelne Thesen genau und entscheide , ob sie zutrifft oder nicht? Begründe deine Meinung?
1. Ungeachtet der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche (Art. 140 Grundgesetz) ist unser Grundgesetz von einem Kooperationsverhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften geprägt.
2. Die Religionsfreiheit ist zwar in Artikel 7 im Grundgesetz festgeschrieben, sie stellt jedoch kein Menschenrecht dar.
3. Die Kirchen entscheiden allein über die Grundlagen und Perspektiven einer menschenwürdigen, freien, gerechten und solidarischen Ordnung von Staat und Gesellschaft
4. Das Verhältnis von Staat und Kirche ist gleichermaßen von Unabhängigkeit und von Kooperation geprägt.
5. Trotz aller Frustrationen über Misserfolge der Entwicklungszusammenarbeit, die immer wieder aufkommen, können gerade die Kirchen den Willen, die Ursachen von Armut zu bekämpfen, am Leben erhalten. Die Kirchen lassen sich nicht entmutigen - so verwundert es nicht, dass die kirchliche Entwicklungs-zusammenarbeit bisweilen ein höheres Ansehen genießt, als die staatliche.
6. Das Verhältnis von Kirche und Staat gerät unter Druck wegen der Fälle von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen. Sie könnten die Tauglichkeit der Kirchen als Partner insgesamt in Frage stellen.
1 Antwort
Das Gesetz wurde von unvollkommenen Menschen gemacht und wird schon lange nicht mehr gehalten, wie auch alle andern ein Flickwerk sind. Die Kirche (Mama) hat immer mit der Politik (Papa) im Bett der Macht gelegen. Ihrer eigenen, nicht um sich des Wohle des Volkes zu bemühen. In Kürze werden alle Religionen vernichtet, weil an deren Stelle schon lange die Wirtschaft getreten ist. Auch deren Ende rückt näher und näher und näher ...