Liegt hier verstoß gegen Denkmalschutz vor?
Hallo leute das ist ein Voll Denkmalgeschüttes gebäude es ist der Eingang zum ehmaligen Planungskneipe,
der neue Mieter hat das Stein von Boden verschandelt er hat auf das stein,
steinteppich drauf verspachtelt ,
jetzt ist die frage darf er das überhaupt machen wegen der denkmalschutz ??
2 Antworten
Wenn er es rückbauen kann ja dann schon es muss nur das denkmal erhslten bleiben soweit ich weis
ich weis nicht epoxid hab ich keine ahnung aber raustämmen kannst du wahrscheinlich aber danach brauch das stein mit schleifpapier poliert zu werden dan wird das stein komplett verkratzt
Sowas darf der Mieter selbst ohne Denkmakschutz nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers
Am denkmalgeschützten Gebäude ist das sicher nicht erlaubt und wenn dann nur in Absprache mit dem Denkmalschutz.
Das würde ich mal dem Vermieter melden, weil der bekommt dann im Endeffekt die Probleme, wenn der Mieter da solche Sachen macht - nicht schön...
Er kann es nicht rückbauen, steinteppich ist flüssig kunstoff mit steinen es wird aufgetragen als würde man etwas verputzen und es klebt wie asphalt fest auf dem stein jetzt schaut es nicht mehr natürlich aus schade um denkmalschutz gebäude