Liegt hier verstoß gegen Denkmalschutz vor?

2 Antworten

Wenn er es rückbauen kann ja dann schon es muss nur das denkmal erhslten bleiben soweit ich weis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Michael9797 
Fragesteller
 21.07.2022, 20:53

Er kann es nicht rückbauen, steinteppich ist flüssig kunstoff mit steinen es wird aufgetragen als würde man etwas verputzen und es klebt wie asphalt fest auf dem stein jetzt schaut es nicht mehr natürlich aus schade um denkmalschutz gebäude

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Michael9797 
Fragesteller
 21.07.2022, 20:59
@juli2911

ich weis nicht epoxid hab ich keine ahnung aber raustämmen kannst du wahrscheinlich aber danach brauch das stein mit schleifpapier poliert zu werden dan wird das stein komplett verkratzt

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JayCeD  21.07.2022, 21:00
@Michael9797

Sowas darf der Mieter selbst ohne Denkmakschutz nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers

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Am denkmalgeschützten Gebäude ist das sicher nicht erlaubt und wenn dann nur in Absprache mit dem Denkmalschutz.

Das würde ich mal dem Vermieter melden, weil der bekommt dann im Endeffekt die Probleme, wenn der Mieter da solche Sachen macht - nicht schön...