Ab wann steht ein Gebäude/Haus unter Denkmalschutz?

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Ab dem Bescheid der Denkmalschutzbehörde/Kreisbauamt!

DerSteppenwolf  16.08.2009, 16:02

exakt genommen nach der Festsetzung schon, der Bescheid ist ja dann die Mitteilung an den Eigentümer.

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Das Denkmalschutzgesetzt ist ein Landesgesetzt, deswegen gibt es viele (unnötig) unterschiedliche Verfahren zur Unterschutzstellung. Grundsätzlich allen ist gemeinsam, dass das jeweilige Objekt in die Denkmalliste eingetragen wird.

Dieses Verfahren erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde. Im Falle der kleinen Gemeinden kann das die Kreisverwaltung sein, bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung (oft Planungsamt).

Es gib zunächst eine Benachrichtigung über die Absicht der Eintragung, dann nach einer gewissen Zeit einen Bescheid über die Eintragung in den Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde.

Ab dann steht das Objekt unter Denkmalschutz.

Viele Leute haben Angst davor, das ist unnötig, da die üblichen Horrorgerüchte Blödsinn sind, wonach dann nichts mehr am Gebäude verändert werden könne. Es muss im Rahmen des Bauantrages lediglich ein formloser Antrag gestellt werden (in NW ist es nach §9 DSchG). Viele Leute suchen im Gegenteil eingetragene Objekte zum Kaufen, weil die Investitionen in die Denkmalerhaltung (nicht in die Umgestaltung!) der erhöhten steuerlichen Absetzung unterliegen.

Ein Haus steht unter DSchu...wenn du ein Einschreiben von der Behörde mit der entsprechenden Nachricht bekommen hast. Dem geht voraus ein Einschreiben mit der vorläufigen Unterschutz-Stellung. DANACH kannst und darfst du nichts mehr. DENN.: Das Denkmal wird VOR DIR geschützt...( Kein Witz ) Es gibt ein Sprichwort.: Ohne Erlaubnis darfst du keinen Nagel in die Wand hauen. Und das stimmt.

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Die Leute, die Häuser unter DSchu suchen sind entweder sehr reich, suchen Abschreibungs-Objekte...oder wollen abreißen und das Grundstück neu nutzen etc etc . oder Oder oder... d.h.: Sie haben sonstige Gedanken und Absichten im Hinterkopf. Für den Normalo-Bürger aber ist es gelaufen

das kommt nicht nur auf das alter an - ich meine das haus von meine oma ist ist über 150 jahre alt und das steht auch nicht unterdenkmalschutz oder so