lichthupe als entschuldigung?

8 Antworten

Nein. Sollte / darf man eigentlich eh nicht . Entschuldigen ohne Blickkontakt ist schwer , wenn man irgendeine Geste mit der Hand macht , kann das auch falsch verstanden werden. Am besten gar nichts , auch wenn es einem danach ist , sich zu entschuldigen :)

Da bist du schnell bei Nötigung. Kommt immer darauf an wie der andere das sieht. Wenn mir nachts einer mit Volllicht oder unberechtigt mit Nebellicht entgegenkommt blende ich auch mal kurz auf.

Man benutzt die Hupen nur, um auf Gefahren aufmerksam zu machen, sowie außerorts als Überholabsicht.

Das einzige Zweckentfremden (der Lichthupe), was ich persönlich mache, ist den Linksabbiegern der anderen Fahrspur schon vor ihrem Pfeilchen zu signalisieren, dass meine Ampel umschaltet und ich nicht mehr rüberfahre. Genauso an Kreuzungen ohne Ampel oÄ, wenn ich jemanden von der Gegenspur vor mir links abbiegen lasse, weil es sich hinter dem Kerl schon staut.

Wenn du die Vorfahrt nimmst, ist ne Lichthupe sowieso komplett sinnfrei, die bekommt man doch nicht mit, wenn der andere gerade vorbeigefahren ist.

Wen du jemandem die vorfahrt nimmst dan befindet sich der benachteiligte fahrer hinter dir somit hatt er bei Tag oder gut ausgeläuchteten strassen gar nicht die möglichkeit deine lichthupe zu sehen.

— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.

— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.

Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.

Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.

Somit solltest du diese auch NUR als Warnsignal einsetzen !!