Lichter gehen nur wenn der Motor läuft - TÜV?

5 Antworten

Ja, sowas gibt es. Meist geht aber das Standlicht (Begrenzungslicht) auch bei eingeschaltere Zündung ohne Motorlauf und nur das Abblendlicht ist über Motorlauf geschaltet. Manche Motorräder haben auch eine Stellung "P" für Parklicht am Zündschloß. Vorgeschrieben ist das aber nicht, es reicht, wenn die Beleuchtung funktioniert, wenn sich der Motor in Betrieb befindet. Es gibt auch noch Motorräder, doe keine Batterie und keinen E-Starter haben. Die man nur mit Kickstarter starten kann, auch dort geht die Beleuchtung nur mit Motorlauf. Das ist also KEIN HU Mangel. Beim Betrieb des Kraftrades muß die Beleuchtung funktionieren. eine Parklichtfunktion ist nicht vorgeschrieben.

also Standlicht vorn/hinten muss sogar funktionieren wenn der Schlüssel abgezogen ist... - aber bei meinen etlichen TÜV-Besuchen hat das noch nie jemand geprüft, bei der "Beleuchtungsüberprüfung" lief jedesmal der Motor. Eine nicht richtig funktionierende Beleuchtung dürfte zum Durchfallen führen, aber was nicht geprüft wird...

TransalpTom  22.07.2014, 23:38

Das "Standlicht" ist die Begrenzungsleuchte und braucht nicht bei abgezogenem Schlüssel funktionieren. Es gibt zwar Motorräder, die eine Stellung "P" für Parklicht haben, sie ist aber nicht vorgeschrieben. Es gibt sogar Autos, ohne Parklichtfunktion.

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Mit Motorrädern kenne ich mich zwar nicht aus, aber wozu sollte das Abblendlicht leuchten, wenn der Motor aus ist? Irgendwie macht das für mich keinen Sinn. Beim Auto, Bus oder LKW funktioniert das ja auch nur bei laufendem Motor, normalerweise.

mysoundofspeed 
Fragesteller
 22.07.2014, 20:59

Ich weiß es ja nicht, mir ist es nur aufgefallen und ich wollte wissen ob das so sein kann oder ob es trotzdem gehen muss. Ich meine aber auch nicht nur Abblendlicht sondern auch Standlicht bzw. Parklicht.

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GOTTdesZORNS  22.07.2014, 21:07
@mysoundofspeed

Nun, das kann ich dir nicht genau sagen, ob bei einem Motorrad Standlicht überhaupt vorgeschrieben ist. Der schnellst und einfachste Weg ist es doch, beim TÜV oder einem Händler kurz nachzufragen und dann gegebenenfalls die Sache schnell in Ordnung bringen zu lassen.

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Also ich kenn mich da zwar noch nicht so aus, da ich den A2 Führerschein noch mache aber bei meinem Motorroller geht das Standlicht etc. auch nur dann wenn der Motor an ist nur Blinker und Bremslicht gehen so.

Dass das normale Ablendlicht nur leuchtet, wenn der Motor läuft ist ganz normal. Das Standlicht hingegen sollte auch so angehen. Gesetzlich ist das soweit ich weiß bei einem Krad nicht erforderlich.