Leuchtmittel wechseln vom Laien im Gewerblichen Betrieb?

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Auch elektrotechnische Laien dürfen eine Glühlampe ersetzen, wenn die Spannung nicht mehr als 250 V und die Leistung nicht mehr als 200 W beträgt.

Liegt die Nennspannung über 250 V und die Leistung zwischen 200 und 1.000 W, dürfen unter Spannung stehende Lampen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgewechselt werden. Dies geht aus der DIN VDE 0105-100, Absatz 7.4.2, hervor. Diese technischen Regeln muss jeder Betrieb bei der Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel einhalten.

lenzing42  19.03.2014, 16:58

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

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Das darf sogar dein Chef ohne Unterweisung, weil es zu den 'alltäglichen Tätigkeiten' wie das überqueren einer Straße gehört. Wobei letzteres gefährlicher ist.

das darf jeder, sofern es vom hersteller so vorgesehen wurde und das ist wohl bei nahezu allen leuchten der fall. normalerweise ist auch keine unterweisung notwendig, wobei man natürlich einiges falsch machen kann.

Es kommt garantiert auf das Leuchmittel an. Aber normale Leuchtstoffröhren bzw. Glühlampen sollten kein Problem sein :-)

Succursus  29.01.2014, 09:14

Edit: Falls man an seiner Qualifikation für diese Arbeit zweifelt, kann man natürlich auch das eventuelle Verletzungsrisiko bzw. auf einen möglichen Schaden bei dem Ein/Ausbau hinweisen.

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ja darf der laie, er sollte nur entsprechend unterwiesen sein, bezüglich der handhabung der leuchtmittel, speziell was bei Bruch zu tun ist, und oder die entsorgung der altlampen betrifft.

erfolgt der Wechsel der Lampem mittels hebebühne, vor allem mittels selbstfahrender Hebebühne, hat diesbezüglich ebenfalls eine Unterweisung stattzufinden.

lg, Anna