Lehrvertrag kündigen wegen noten?

7 Antworten

Eine Kündigung wegen schlechten Noten ist nicht möglich. Eine Wechsel zu einem anderen Betrieb schon. Die Handwerkskammer müsste für dich zuständig sein, an die wenden und den Wechsel klären.

Frage: Wenn Du, wie Du selber zugibst, schlechte Noten aus Faulheit hast, wieso setzt Du Dich dann nicht auf Deinen Hosenboden und lernst?

Du bist doch sicherlich nicht der erste Lehrling, den der Meister ausbildet und wenn der Dinge von Dir verlangt, dann nur, weil Du die wissen / kennen / beherrschen solltest. Auch als Auszubildender sollte man mitdenken, seinen Arbeitsplatz sauber / aufgeräumt halten und ein gewisses Maß an Eigenständigkeit haben.

Dein Meister wird Dich wohl schon zu recht kritisieren, wenn Du faul bist, er Dir stets und ständig sagen muß, was Du tun sollst - oder?

Glaubst Du, mit diesen schlechten Noten und einer schlechten Bewertung vom jetzigen Meister wirst Du leicht eine neue Lehrstelle finden?

Wie heißt es so schön: Lehrjahre sind keine Herrenjahre!

Also, nun reiß Dich mal am Riemen, erledige Deine Arbeit so gut es Dir möglich ist und zeige, daß Dich Deine Arbeit interessiert und Du auch Leistung erbringen kannst; dann wird der Meister auch aufhören, Dich zu kritisieren.

Wenn im Vertrag eine Zielnote steht und Du diese nicht erreichst, kannst Du sicher sein, daß dies zu einer Kündigung des Ausbildungsvertrages führen wird. 

Ja, Du kannst den Ausbildungsbetrieb wechseln. Im Grunde brauchst Du dafür nur einen neuen Betrieb, der Dich aufnimmt.
Wende Dich dafür am Besten an die IHK/HK deines Bundeslandes, die können Dir alle Fragen beantworten und helfen auch bei der Suche, den Formalitäten und so weiter.

Halbammi  17.10.2020, 07:28

Das ist, sorry, völliger Blödsinn und so pauschal falsch.

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apophis  17.10.2020, 16:07
@Halbammi

Frag halt bei der IHK nach, denn Du scheinst absolut keine Ahnung vom Thema zu haben...

Informiere Dich bitte, bevor Du hier mit noch mehr lächerlichen Behauptungen um Dich wirfst.

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Halbammi  17.10.2020, 20:54
@apophis

Das kann ich direkt zurückgeben. Den Betrieb wechseln kann er/sie nur mit Zustimmung des jetzigen lehrbetriebes oder wenn er/sie umzieht und dadurch einen unzumutbare arbeitsweg hat. Vielleicht informiert DU dich also erstmal.

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apophis  18.10.2020, 01:02
@Halbammi

Das ist, sorry, völliger Blödsinn und so pauschal falsch...

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Halbammi  18.10.2020, 11:35
@apophis

Nur mit einem AUFHEBUNGSVERTRAG darf der Azubi die Ausbildung woanders FORTSETZEN. Und der erfordert die ZUSTIMMUNG des bisherigen Arbeitgebers.

Ausnahme ist nur ein Nachweis, dass hier erhebliche Ausbildungsmängel im Verschulden des Ausbilders vorliegen. Das wird hier kaum der Fall sein, da der FS selbst sagt, dass seine Noten auf "Faulheit" beruhen und das ist nicht die Schuld des Ausbilders.

Nachlesen kannst du deinen "völligen Blödsinn" also zB bei der IHK München und feststellen, dass ich völlig recht habe. Wenn man keine Ahnung hat einfach mal den Rand halten, Schlaumeier.

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsberatung/Allgemeine-Informationen/Betriebswechsel/

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apophis  18.10.2020, 13:35
@Halbammi

Womit Du bestätigst, dass Deine vorherige Aussage pauschal falsch ist.
Danke.

PS. halte Dich bitte an die Richtlinien und unterlasse Deine persönlichen Angriffe.
Wenn Du nicht in der Lage bist eine Konversation zu führen, ohne den Gegenüber auf persönlicher ebene anzufahren,
dann bist Du in diesem Forum schlichtweg falsch.

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Halbammi  19.10.2020, 00:07
@apophis
  1. Wenn du den Text jetzt auch noch verstehst, siehst du das ich richtig liege. Du darfst da einem Vertreter einer HK ruhig glauben.

Das zweite gebe ich dankend zurück.

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apophis  19.10.2020, 10:46
@Halbammi

Ich verstehe den Text, keine Sorge.
Du scheinst allerdings Probleme zu haben meinen kleinen Satz zu verstehen...

Dass Du ein angeblicher Vertreter der HK ist macht die Sache für Dich nur noch peinlicher, in jeglicher Hinsicht.
Besonders in Hinsicht auf Deine übermäßig emotionale und persönlich angreifende Art.
Bin ich froh, dass ich bisher stets mit professionellen Mitarbeitern der IHK zu tun hatte, die Ahnung vom Job hatten und mit denen man vernünftig reden konnte.

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Ich habe in der BM einen Durchschnitt von einer 4.5 und in dem Hauptfach eine 3.5 und wollte frage ob der Lehrmeister mir den Lehrvertrag kündigen kann, wegen diesen aus faulheit resultierenden noten?

 

nicht wirklich.

Der Ausbilder kann nur bei (wiederholten) Verstößen gegen deine Pflichten nach § 13 BBiG kündigen.

In dem Paragraphen steht indirekt nur geschrieben, dass Du die Berufsschule besuchen musst.

naja, einfach sooo kündigen kann er dich nicht aber er findet bestimmt einen weg wenn du deinen pflichten nicht nach kommst. bei uns im betrieb wurden auch schon ausbildungsverträge aufgelöst als man merkte das klappt so einfach nicht.