Lehrer/Schule wegen "Mobbing" verklagen?

5 Antworten

weil in meinem sowie in dem parallel verlaufen Kurs bereits über 20 Leute sind.

Da bliebe es sich dann doch eigentlich gleich, in welchem du bist, oder?

Kannst du es beweisen, dass du tatsächlich zu schlecht benotet wirst im Mündlichen?

Auf jeden Fall solltest du eine gewisse Reihenfolge einhalten bei den zu führenden Gesprächen.
Waren deine Eltern denn jetzt noch einmal da und haben wegen des Kurswechsels mit dem Rektor gesprochen, oder war das "nur" deine Frage? Wenn nicht, so wäre das der erste Schritt. Erst danach wendet man sich an die nächsthöhere Stelle, und erst einmal auch ohne Anwalt, aus rein taktischen Gründen.

Vor dem Anwalt folgt erstmal der Weg zum Schulamt, wenn der Weg zum Schulleiter nichts gebracht hat.

Schon mal darüber nachgedacht, mit der Lehrerin und dem Rektor zu sprechen? Anzeigen ist übertrieben und außerdem hat das nichts mit Mobbing zu tun, um das mal anzumerken. Sie hat wahrscheinlich ihre Gründe, dich so zu benoten, und wenn sie es mit absoluter Sicherheit wirklich macht, um dir das Leben schwer zu machen, kannst du immer noch drüber nachdenken, rechtliche Schritte einzuleiten.

Zugegeben, die große Diskrepanz zwischen der schriftlichen und der mündlichen Note ist ungewöhnlich.

Hast du dir denn von der Lehrerin selber erklären lassen, wie die mündliche Note zustande kommt? Sie muss das Zustandekommen der Note ja irgendwie belegen können. Immerhin scheint sie dich in der Klausur ja fair bewertet zu haben.

Einen Anwalt einzuschalten ist ein ziemlich schweres Geschütz. Sofern die Noten belegt werden können, hast du sowieso kaum Chancen.

Ob du dich mit der Bewertung deiner mündlichen Leistung ein wenig irrst oder die Lehrerin, das ist in keiner Weise nachgewiesen.

Eine Lehrerin nicht zu mögen, ist kein Grund, zum Anwalt zu gehen und dort Geld aus dem Fenster zu schmeißen. Damit, dass du die Lehrerin nicht magst, hat sie sich noch längst nichts zu Schulden kommen lassen und auch gegen kein Gesetz verstoßen. Dass ihr mit deiner mündlichen Bewertung nicht übereinstimmt, verstößt ebenfalls gegen kein Gesetz. Von "Mobbing" kann bis dahin überhaupt keine Rede sein, allenfalls von übler Nachrede deinerseits.

Das Leben ist auch kein Wunschkonzert. Es kann nicht jeder Schüler für sich beanspruchen, zu wählen, welche Lehrer er haben will und welche nicht. Auch darauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, den man per Anwalt durchsetzen könnte.

Das einzige, was vermutlich etwas bringen kann, ist, weiterhin im Gespräch zu bleiben mit der Lehrerin und evtl. der Vertrauenslehrerin der Schule.

Solche Fronten aufzubauen, wie "Mobbing"-Vorwürfe zu formulieren und Feindschaften zu pflegen jedenfalls wird sich nicht zu deinem Vorteil auswirken.

Manchmal hat man eben Glück mit Lehrern, manchmal nicht. Ich wünsch dir jedenfalls Glück.