Lehrerin nimmt Entschuldigung nicht an, weil ich vergessen habe bei der Schule anzurufen?

7 Antworten

Wenn du verpflichtet bist, dich telefonisch krankzumelden, ja

Kannst auch einfach sagen, dass du geschwĂ€nzt hastđŸ€­ eig. DĂŒrfen die dir keine unentschuldigten Fehlstunden gegeben, wenn die mit nem Artest entschuldbar sind. Kannst ja mal bei der Schulleitung nachfragen.

Und ob sie das darf!

Die Regel lautet: Wer der Schule aus GrĂŒnden fernbleiben muss, entschuldigt sich VOR Unterrichtsbeginn oder wird entschuldigt.

Du hast gegen diese Regel verstoßen und dir somit zwei unentschuldigte Stunden eingehandelt.

Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass du daraus lernst und dich beim nĂ€chsten Mal regelkonform verhĂ€ltst.

Ich wĂŒrde mir auch ein paar Gedanken um das "ab und zu öfter" machen.

Heyheyhey2004 
Fragesteller
 07.01.2022, 15:58

Das beantwortet nicht meine frage

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Kwalliteht  07.01.2022, 16:00
@Heyheyhey2004

Die habe ich schon in einem vorherigen Kommentar beantwortet.
Nochmal: Du bist Deiner Pflicht zur unverzĂŒglichen Meldung nicht nachgekommen, daher muss die Schule auch keine Entschuldigung akzeptieren.

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Du bist Deiner Meldepflicht nicht nachgekommen, also fehlst Du unentschuldigt. Eine nachtrÀgliche Entschuldigung KANN akzeptiert werden, MUSS aber nicht.

Heyheyhey2004 
Fragesteller
 07.01.2022, 16:31

Im Schulgesetz steht , dass erst ein unentschuldigtes Auftreten unentschuldigt bleibt , wenn man nicht im Sekretariat anruft und keine schriftliche Entschuldigung nachweist.

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Kwalliteht  07.01.2022, 16:33
@Heyheyhey2004

Welches Schulgesetz?
Hast Du der Lehrerin eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt?

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Kwalliteht  07.01.2022, 16:38
@Heyheyhey2004

Von schriftlich hast Du am Anfang nichts geschrieben.
Wenn Du den Wisch noch hast, ins Sekretariat damit.

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Waldmensch70  07.01.2022, 16:42
@Heyheyhey2004
Im Schulgesetz steht , dass erst ein unentschuldigtes Auftreten unentschuldigt bleibt , wenn man nicht im Sekretariat anruft  und keine schriftliche Entschuldigung nachweist.

Dann ist die Sache doch geklÀrt.

Du hast vergessen dort anzurufen. Also liegt der Fehler bei Dir und sie darf das.

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Kwalliteht  07.01.2022, 16:45
@Waldmensch70

Habe die Stelle im Schulgesetz nachgelesen. Und sie hat das kleine Detail nachgeliefert, dass sie eine schriftliche Entschuldigung mitbrachte. Nach dem Berliner Schulgesetz mĂŒssen also 2 Dinge schieflaufen, damit es als unentschuldigt gilt. So gesehen, hat sie vollkommen recht. Trotzdem sollte sie sich gedanken darĂŒber machen, was sie da verbessern kann. Ist ganz einfach, dafĂŒr gibt es das Telefon.

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Heyheyhey2004 
Fragesteller
 07.01.2022, 16:48
@Waldmensch70

mensch waldmensch70, du lĂ€sst einfach nicht locker. Du hast wohl das und ĂŒbersehen. NatĂŒrlich ist es mein Fehler, dass ich vergessen habe dort anzurufen. Trotzdem ist es doch nicht okay, eine schriftliche Entscheidung abzulehnen ( meiner Recherchen nach zumindest ) .

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Heyheyhey2004 
Fragesteller
 07.01.2022, 16:55
@Kwalliteht

ja na klar versuche ich mich zu bessern. Trotzdem bin ich auch nur ein Mensch und vergesse Sachen.

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Waldmensch70  07.01.2022, 16:59
@Heyheyhey2004
Du hast wohl das  und ĂŒbersehen. 

OK, kann sein das ich da den Satz falsch interpretiert habe. Stimmt, sorry.

Ich hatte es beim ersten Lesen so verstanden, dass Du Beides machen musst (direkt anrufen und dann spÀter, wenn Du wieder in der Schule erscheinst, eine schriftliche Entschuldigung nachreichen).

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