Lehrerin nimmt Entschuldigung nicht an, weil ich vergessen habe bei der Schule anzurufen?
Hallöschen,
ich brauche dringend Hilfe!
Ich habe an einem Montag, in der 1 & 2 Stunden in der Schule gefehlt, weil es mir nicht gut ging. Jedoch vergessen bei dir schule anzurufen. Als ich am nächsten Tag eine Entschuldigung vorbrachte, wurde sie abgelehnt und nun habe ich 2 Fehlstunden. Der Grund, weil ich nicht in der Schule angerufen habe. Und das passiert ab und zu öfter.
Meine Frage lautet nun, darf sie das überhaupt?
ich freue mich auf jede Antwort
Mit freundlichen Grüßen
lena
7 Antworten
Wenn du verpflichtet bist, dich telefonisch krankzumelden, ja
Kannst auch einfach sagen, dass du geschwänzt hast🤭 eig. Dürfen die dir keine unentschuldigten Fehlstunden gegeben, wenn die mit nem Artest entschuldbar sind. Kannst ja mal bei der Schulleitung nachfragen.
Und ob sie das darf!
Die Regel lautet: Wer der Schule aus Gründen fernbleiben muss, entschuldigt sich VOR Unterrichtsbeginn oder wird entschuldigt.
Du hast gegen diese Regel verstoßen und dir somit zwei unentschuldigte Stunden eingehandelt.
Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass du daraus lernst und dich beim nächsten Mal regelkonform verhältst.
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/mdb-sen-bildung-rechtsvorschriften-av_schulpflicht.pdf Lies dir das mal genau durch. Dort steht ,dass man erst unentschuldigt eingetragen wird, wenn man keine mündliche und schriftliche Entscheidung nachweist. Eine schriftliche Entschuldigung habe ich nachgewiesen. Trotzdem wurde sie von meiner Lehrerin nicht angenommen.
Ich würde mir auch ein paar Gedanken um das "ab und zu öfter" machen.
Die habe ich schon in einem vorherigen Kommentar beantwortet.
Nochmal: Du bist Deiner Pflicht zur unverzüglichen Meldung nicht nachgekommen, daher muss die Schule auch keine Entschuldigung akzeptieren.
Du bist Deiner Meldepflicht nicht nachgekommen, also fehlst Du unentschuldigt. Eine nachträgliche Entschuldigung KANN akzeptiert werden, MUSS aber nicht.
Im Schulgesetz steht , dass erst ein unentschuldigtes Auftreten unentschuldigt bleibt , wenn man nicht im Sekretariat anruft und keine schriftliche Entschuldigung nachweist.
Welches Schulgesetz?
Hast Du der Lehrerin eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt?
Von schriftlich hast Du am Anfang nichts geschrieben.
Wenn Du den Wisch noch hast, ins Sekretariat damit.
Im Schulgesetz steht , dass erst ein unentschuldigtes Auftreten unentschuldigt bleibt , wenn man nicht im Sekretariat anruft und keine schriftliche Entschuldigung nachweist.
Dann ist die Sache doch geklärt.
Du hast vergessen dort anzurufen. Also liegt der Fehler bei Dir und sie darf das.
Habe die Stelle im Schulgesetz nachgelesen. Und sie hat das kleine Detail nachgeliefert, dass sie eine schriftliche Entschuldigung mitbrachte. Nach dem Berliner Schulgesetz müssen also 2 Dinge schieflaufen, damit es als unentschuldigt gilt. So gesehen, hat sie vollkommen recht. Trotzdem sollte sie sich gedanken darüber machen, was sie da verbessern kann. Ist ganz einfach, dafür gibt es das Telefon.
mensch waldmensch70, du lässt einfach nicht locker. Du hast wohl das und übersehen. Natürlich ist es mein Fehler, dass ich vergessen habe dort anzurufen. Trotzdem ist es doch nicht okay, eine schriftliche Entscheidung abzulehnen ( meiner Recherchen nach zumindest ) .
ja na klar versuche ich mich zu bessern. Trotzdem bin ich auch nur ein Mensch und vergesse Sachen.
Du hast wohl das und übersehen.
OK, kann sein das ich da den Satz falsch interpretiert habe. Stimmt, sorry.
Ich hatte es beim ersten Lesen so verstanden, dass Du Beides machen musst (direkt anrufen und dann später, wenn Du wieder in der Schule erscheinst, eine schriftliche Entschuldigung nachreichen).
Kein Problem. Ist doch gut, wenn man etwas neues dazu lernt
Das beantwortet nicht meine frage