Lehrerin nimmt Entschuldigung nicht an, weil ich vergessen habe bei der Schule anzurufen?
Hallöschen,
ich brauche dringend Hilfe!
Ich habe an einem Montag, in der 1 & 2 Stunden in der Schule gefehlt, weil es mir nicht gut ging. Jedoch vergessen bei dir schule anzurufen. Als ich am nÀchsten Tag eine Entschuldigung vorbrachte, wurde sie abgelehnt und nun habe ich 2 Fehlstunden. Der Grund, weil ich nicht in der Schule angerufen habe. Und das passiert ab und zu öfter.
Meine Frage lautet nun, darf sie das ĂŒberhaupt?
ich freue mich auf jede Antwort
Mit freundlichen GrĂŒĂen
lena
7 Antworten
Wenn du verpflichtet bist, dich telefonisch krankzumelden, ja
Kannst auch einfach sagen, dass du geschwĂ€nzt hastđ€ eig. DĂŒrfen die dir keine unentschuldigten Fehlstunden gegeben, wenn die mit nem Artest entschuldbar sind. Kannst ja mal bei der Schulleitung nachfragen.
Und ob sie das darf!
Die Regel lautet: Wer der Schule aus GrĂŒnden fernbleiben muss, entschuldigt sich VOR Unterrichtsbeginn oder wird entschuldigt.
Du hast gegen diese Regel verstoĂen und dir somit zwei unentschuldigte Stunden eingehandelt.
Das Ziel dieser MaĂnahme ist, dass du daraus lernst und dich beim nĂ€chsten Mal regelkonform verhĂ€ltst.
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/mdb-sen-bildung-rechtsvorschriften-av_schulpflicht.pdf Lies dir das mal genau durch. Dort steht ,dass man erst unentschuldigt eingetragen wird, wenn man keine mĂŒndliche und schriftliche Entscheidung nachweist. Eine schriftliche Entschuldigung habe ich nachgewiesen. Trotzdem wurde sie von meiner Lehrerin nicht angenommen.
Ich wĂŒrde mir auch ein paar Gedanken um das "ab und zu öfter" machen.
Die habe ich schon in einem vorherigen Kommentar beantwortet.
Nochmal: Du bist Deiner Pflicht zur unverzĂŒglichen Meldung nicht nachgekommen, daher muss die Schule auch keine Entschuldigung akzeptieren.
Du bist Deiner Meldepflicht nicht nachgekommen, also fehlst Du unentschuldigt. Eine nachtrÀgliche Entschuldigung KANN akzeptiert werden, MUSS aber nicht.
Im Schulgesetz steht , dass erst ein unentschuldigtes Auftreten unentschuldigt bleibt , wenn man nicht im Sekretariat anruft und keine schriftliche Entschuldigung nachweist.
Welches Schulgesetz?
Hast Du der Lehrerin eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt?
Von schriftlich hast Du am Anfang nichts geschrieben.
Wenn Du den Wisch noch hast, ins Sekretariat damit.
Im Schulgesetz steht , dass erst ein unentschuldigtes Auftreten unentschuldigt bleibt , wenn man nicht im Sekretariat anruft und keine schriftliche Entschuldigung nachweist.
Dann ist die Sache doch geklÀrt.
Du hast vergessen dort anzurufen. Also liegt der Fehler bei Dir und sie darf das.
Habe die Stelle im Schulgesetz nachgelesen. Und sie hat das kleine Detail nachgeliefert, dass sie eine schriftliche Entschuldigung mitbrachte. Nach dem Berliner Schulgesetz mĂŒssen also 2 Dinge schieflaufen, damit es als unentschuldigt gilt. So gesehen, hat sie vollkommen recht. Trotzdem sollte sie sich gedanken darĂŒber machen, was sie da verbessern kann. Ist ganz einfach, dafĂŒr gibt es das Telefon.
mensch waldmensch70, du lĂ€sst einfach nicht locker. Du hast wohl das und ĂŒbersehen. NatĂŒrlich ist es mein Fehler, dass ich vergessen habe dort anzurufen. Trotzdem ist es doch nicht okay, eine schriftliche Entscheidung abzulehnen ( meiner Recherchen nach zumindest ) .
ja na klar versuche ich mich zu bessern. Trotzdem bin ich auch nur ein Mensch und vergesse Sachen.
Du hast wohl das und ĂŒbersehen.
OK, kann sein das ich da den Satz falsch interpretiert habe. Stimmt, sorry.
Ich hatte es beim ersten Lesen so verstanden, dass Du Beides machen musst (direkt anrufen und dann spÀter, wenn Du wieder in der Schule erscheinst, eine schriftliche Entschuldigung nachreichen).
Kein Problem. Ist doch gut, wenn man etwas neues dazu lernt
Das beantwortet nicht meine frage