Lehrerin behält Switch?
Hallo ich habe vor ein paar Tagen meine Nintendo Switch mit zur Schule gebracht da ich danach zu einem Freund fahren wollte. Allerdings hat eine Mitschülerin der Lehrerin erzählt dass ich darauf im Unterricht Videospiele gespielt hätte. Ohne jegliche Art von Beweis hat diese also meine Switch weggenommen und mir gesagt meine Eltern müssten diese abholen. Da diese verständlicherweise kein Bock und keine Zeit haben dafür in die Schule zu fahren haben diese Mir auf einen Zettel geschrieben dass ich sie wiederhaben darf mit Unterschrift. Dies hat sie aber nicht akzeptiert. Dann habe ich nach der Schule meine Eltern angerufen damit diese es ihr sagen können dass ich sie wiederhaben darf. Dies hat sie ebenfalls nicht aktzeptiert. Nun will sie diese auch über das lange Wochenende behalten. Meine Frage lautet nun: darf sie das überhaupt, ist das legal, Was kann man dagegen tuhen? Weil sie gesagt haben meine Eltern kein Bock und keine Zeit dafür und können auch keine Zeit einfach herzaubern.
6 Antworten
Weil sie gesagt haben meine Eltern kein Bock und keine Zeit dafür und können auch keine Zeit einfach herzaubern.
Die Lehrerin soll die Switch behalten. Die hast du sowieso nicht bezahlt sondern deine Eltern, deine Eltern merken den Verlust am Portemonnaie, du kannst dich nun mit anderen Dingen wie Stock vom Boden aufheben und gegen den Imaginären eigenen Schatten kämpfen beschäftigen draußen auf der Wiese.
Ich habe die Switch selber gekauft mit meinem Geld von meinem Job… Ich bin 15
Die Schule darf verlangen, dass die Erziehungsberechtigten das Eigentum abholen.
Thema ist eher, dass da eine lose Behauptung im Raum liegt, die das ganze weniger haltbar macht - es sei denn deine Schulordnung verbietet es grundsätzlich sowas mitzunehmen, egal ob man dich inflagranti erwischt hätte oder nicht.
Problem aber : Klären können dass trotzdem nur deine Eltern. Finde es aber nicht okay wenn man sowas einfach so einkassiert.
darf sie das überhaupt, ist das legal
Genaueres ist sicherlich in den jeweiligen Bundesländern im Schulgesetz geregelt, aber kurz: Nein.
I.d.R. dürfen Geräte (z.B. Handy) nur bis zum Unterrichtsende, maximal Ende des Schultags einbehalten werden. Übers Wochenende definitiv nicht.
Ich schließe mich der Meinung von SirLucifer an.
Aber in welchem Bundesland gehst du?
Dennoch ist es 100% unverhältnismäßig dies zu beschlagnahmen, aufgrund einer Petze. Du darfst dich erklären und sie muss dich erklären lassen. Und falls es nur eine Person gesehen haben sollte (vlt. eine Person mit einem schlechten Verhältnis), ist es auch kein Grund es zu nehmen -da Aussage gg. Aussage.
Aber da du auch den Muttizettel hast, würde ich es auf höheren Instanzen versuchen da sowas gar nicht geht.
Der Zettel deiner Eltern ist wertlos. Das ist nun aber wirklich nichts neues.