Lehrer beleidigen Beamtenbeleidigung?

9 Antworten

Kann ja auch einfach Ausdruck von Pubertät sein. Die hat nun mal ein Übermaß an Energie, die irgendwo raus will. 

Kann auch und wohl mehrheitlich schlicht die Abwesenheit jeglicher elterlicher Fürsorge- und Erziehungspflicht sein. Diese steht im Grundgesetz. Als Gegenleistung für diese Forderung zahlt die Gesellschaft den Eltern den weltweit dritthöchsten Steuerbetrag. Eltern werden also von der Gesellschaft dafür bezahlt, sich um ihre Kinder zu kümmern, sie zu erziehen. 

Und dann erinnere ich während meiner Umschulung, dass mehrere aus meiner Klasse einer Lehrkraft während einer Stunde Worte an den Kopf warfen, die nicht so ganz fein waren. Damit wollten wir diesem Nichtsnutz darstellen, dass er von seinem Fach absolut keine Ahnung hatte. Was wir auch nachwiesen. 

Nein. Das Jüngelchen hat da nicht an rechtliche Schritte gedacht. Denn wir hatten Recht. Es wollte bei der ersten Kritik noch eine schlechte Note verteilen. Da sich aber denn doch die besten der Klasse anschlossen stand er nur noch blass da, stammelte unverständliches Zeug vor sich hin. 

So pauschal kann Deine Frage also nicht beantwortet werden. Der rechtliche Aspekt wurde ja schon von Friedel1848 abgedeckt. Muss ich nicht wiederholen. 

Die viel zitierte und berühmte "Beamtenbeleidigung" gibt es in dieser Form nicht. Die Beleidigung ist generell in § 185 StGB unter Strafe gestellt - ohne dabei zu differenzieren, wer beleidigt wird.

Es besteht also, was die bloße Strafbarkeit der Beleidigung angeht, kein Unterschied zwischen einer "normalen" Beleidigung und einer "Beamtenbeleidigung".

Ein Unterschied besteht aber darin, dass für Beamten auch dessen Dienstherr gem. § 194 Abs. 3 StGB Strafantrag stellen kann. Grundsätzlich gilt, dass eine Beleidigung nur dann verfolgt wird, wenn der Beleidigte selbst (oder im Falle seiner Minderjährigkeit sein gesetzlicher Vertreter) einen Strafantrag stellt. Für Amtsträger (also auch Beamte) gilt aber, dass nicht nur er selbst, sondern eben auch sein Vorgesetzter Strafantrag stellen kann.

Beleidigst du also einen Lehrer, so ist das strafbar, egal ob dieser verbeamtet ist oder nicht.

Wenn du einen verbeamteten Lehrer beleidigst. Beleidigst du zwar einen Beamten, wird aber wie bei jedermann nach Paragraph 185 StGB verfolgt. Die einzige Ausnahme besteht dabei, dass neben dem Opfer auch der Dienstherr den Strafantrag stellen kann (Paragraph 194 Abs. 3 StGB).

Den Straftatbestand Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Egal ob es ein Beamter ist oder nicht es zählt einfach nur als Beleidigung.


chef32 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 07:29

aber am Fernsehen sieht man immer das die Polizei leute anzeigt die sie beleidigt haben, aufgrund von Beamten Beleidigung

Nemesis900  19.05.2017, 07:34
@chef32

Meinst du diese frei erfunden Polizeisendungen die auf RTL und Co laufen? Das hat nichts mit der Realität zutun. Es gibt keine Beamtenbeleidigung

furbo  19.05.2017, 07:59
@chef32

Offensichtlich kannte sich der Regisseur nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten aus. Er ist auch nicht dazu verpflichtet, rechtlich einwandfreie Dialoge, sondern dramaturgisch Ansprechendes abzuliefern.