Lebensrettende Sofortmaßnahmen nicht ausreichend für Führerschein?
Hallo Miteinander,
vor etwa 3 Jahren hab ich meinen „Erste Hilfe Kurs“ gemacht. Also „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ für den Führerschein B und A1. Jetzt möchte ich auf A2 upgraden (nach 2 Jahren möglich) jedoch wird der Antrag nicht angenommen da mein Erste Hilfe Kurs nicht gilt. Das kann nicht sein. Ich lese im Netz sehr oft, dass der kein Ablaufdatum hat und viele Freunde von mir ebenfalls keine Probleme hatten. Wer weiß dazu etwas? Vielen Dank :)
6 Antworten
Ja, der erste Hilfe Kurs gilt auf Lebenszeit, wenn du den Führerschein schon hast.
Wenn du allerdings nen neuen FS machen willst darf der Erste Hilfe Kurs meines wissens nach nicht älter wie 2 Jahre sein. Also wirst du den nochmal neu machen müssen.
Wenn du allerdings nen neuen FS machen willst darf der Erste Hilfe Kurs meines wissens nach nicht älter wie 2 Jahre sein.
Für den Führerschein gibt es generell kein Ablaufdatum - die zwei Jahre sind ein Mythos (vgl. § 19 FeV).
Das kann nicht nur sein, dass ist so.
Man benötigt mittlerweile eine "Schulung in Erster Hilfe" mit neun Unterrichtseinheiten.
Du hattest ganz sicher nur acht.
Die neue ist dann leider wieder ewig gültig, oder eben bis zu nächsten Gesetzesänderung ;-)
Und was ist denn überhaupt so schlimm daran, das immer mal aufzufrischen.
Das sollte in regelmäßigen Abständen für JEDEN Pflicht sein, selbst für welche, die keinen Führerschein haben.
Viele Grüße
Michael
§ 19 FeV
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen hatten in der Regel lediglich 8 Unterrichtseinheiten und damit zu wenig. Oder ist es in deinem Fall anders?
Hi,
Das kann nicht sein.
Das kann sein.
Ich lese im Netz sehr oft, dass der kein Ablaufdatum hat und viele Freunde von mir ebenfalls keine Probleme hatten.
Er hat kein Ablaufdatum, das stimmt - einzige Voraussetzung ist, dass er zum Zeitpunkt des Führerscheinantrags die Voraussetzungen nach § 19 FeV erfüllt.
Das betrifft vor allem den Umfang von 9 Unterrichtseinheiten - und, man wird feststellen, dass der LSM-Kurs nur 8 Unterrichtseinheiten (4 Doppelstunden) umfasst. Damit reicht er vom Umfang her nicht mehr aus.
Eine entsprechende Übergangregelung für die Anerkennung von LSM-Kursen ist im Oktober 2017 ausgelaufen - seitdem gelten nur noch die "neuen" EH-Kurse mit 9 UE bzw. die "alten"/"großen" EH-Kurse mit 16 UE.
Fazit
Die Führerscheinstelle handelt hier richtig - Du musst dementsprechend einen neuen Kurs absolvieren.
LG
Ja - sobald Du einen Führerscheinantrag stellst, musst Du die derzeit gültigen Voraussetzungen erfüllen.
Einen "Bestandsschutz" gibt es in diesem Fall nicht.
Alles klar. Mir geht es nicht darum, dass ich den Kurs nicht machen will, sondern viel mehr darum, dass das nicht eindeutig zu erkennen ist, wie dieses Thema aktuell geregelt ist. Danke
Mach den Kurs halt nochmal. Das schadet auf keinen Fall.....
Auch bei einem Upgrade? Ich besitze ja bereits Führerscheine.