Laufbahnwechsel bei Beamten nach Disziplinarverfahren und laufender Disziplinarklage?

2 Antworten

Einen Anspruch auf einen Laufbahnwechsel gibt es nicht. Im vorliegenden Fall wäre es ja auch sicher so, dass das keinen Einfluss auf das Disziplinarverfahren hätte.

Hallo,

solange die Klage läuft, geht da sowieso nichts.

Versetzungsanträge/Laufbahnwechsle usw. ist alles gesperrt bis zum Abschluß des Gerichtsverfahrens.