Latein verneinter Imperativ Futur I?

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Hallo,

da das Futur 1 auch einen Wunsch, eine Bitte oder eine Auffordrung ausdrücken kann, kann entsprechend ein verneintes Futur 1 einem verneinten Imperativ entsprechen.

Da der Imperativ Präsens im klassischen Latein nicht verneint wird, wird ein verneinter Imperativ in den meisten Fällen wie folgt ausgedrückt:

a) Prohibitiv (= verneinter Konjunktiv Perfekt)

b) noli/nolite + Infinitiv

c) [selten, vor allem in Gesetzestexten und Vorschriften] ne + Imperativ Futur

d) cave/cavete + (ne +) Konjunktiv Präsens oder Perfekt

Für "Begeh(t) keinen Diebstahl!" ergeben sich daher folgende Besipiele:

Ne furtum feceris/feceritis!

Noli(te) furtum facere!

Ne furtum facito(te)!

Cave(te), ne furtum facia(ti)s / feceri(ti)s!

Cave(te) furtum facia(ti)s / feceri(ti)s!

e) verneinter Iussiv (aber nur als indirekte Aufforderung) oder in Konditionalsätzen

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Habe Latein und Französisch auf Lehramt studiert.