Laserpointer erlaubt für Demonstrationszwecke in der Astrofotografie?

3 Antworten

Nein, gewisse Laserquellen, die stärker als das Erlaubte sind, sind eben NICHT zulässig. Und wer was zeigen will, der kann das mit entsprechenden Apps tun, die es gibt. Man muss Handy oder Tablet nur herumschwenken, und man bekommt die Erklärung des Himmels geliefert.

daniell0013 
Fragesteller
 07.05.2022, 14:25

Ja das mit den Apps ist mir auch schon bewusst, aber sind zum Beispiel solche Laser wie auf dem Bild hier in Deutschland erlaubt oder nicht?

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Ich würde es lieber lassen. Den Laser den du dafür brauchst, wird einer der höheren Klassen sein, für die du mächtig Ärger bekommen kannst, wenn die Polizei oder Luftraumüberwachung diesen Strahl als gefährdend einstuft, da du unweigerlich in den Luftraum strahlst.

https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/sind-blendende-laserpointer-in-deutschland-verboten

Nutze lieber ein App ("Sky Map"), den Arm mit Finger oder ein Teleskop, dass du fertig ausrichtest.

Mit einem Laserschein https://laserabnahme.de/laserschein/ ist vieles erlaubt . dafür hast Du dann auch meist eine Versicherung die zahlt wenn Du mist baust . ob du das ding überhaupt in den himmel halten darfst wird dir dort erklärt . (flugzeuge etc)

Frage:

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/29594

Ab welcher Laserschutzklasse muß man einen Laserschutzbeauftragten ausbilden und beauftragen?
Antwort:
Gemäss der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ( OStrV) ist ein Laserschutzbeauftragter vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 schriftlich zu bestellen.
Auszug aus der OStrV:
"§ 5  Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter
​(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
​(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Der Laserschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 7;
die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen."