Langzeitpraktikum anstatt der Schule?
Guten Tag,
ich besuche aktuell die 11. Klasse und bin 16. Ich habe einen Ausbildungsplatz bei einer Firma zu Beginn der Sommerferien. Mir wurde von einigen dort geraten, die Schule jetzt abzubrechen und bis zum Beginn der Ausbildung ein Langzeitpraktikum bei der Firma zu machen. Laut § 60 Abs. 2 Nr. 2 des Landesgesetzes RLP darf ich dies ja, da ich aufgrund daher, dass ich die 10. Klasse abgeschlossen habe, nicht mehr schulpflichtig bin bis Beginn der Ausbildung. Meine Freunde verunsichern mich jedoch und sagen mir dass dies nicht Legal ist, wie seht ihr das?
1 Antwort
Welcher Deine Schulfreunde kann denn die Illegalität durch entsprechende Gesetzestexte begründen? Außerdem wirst Du doch merken, ob die Schule Dich gehen lässt. Angesehen davon wird es Deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb ein Leichtes sein, Dir ein Schreiben auszuhändigen in dem steht, dass man Dich bis zum vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn gerne als Praktikant binden würde. Dieses Schreiben kannst Du dem Wunsch nach Schulabbruch beilegen.
Gesetzestexte sind ja nie ganz einfach zu verstehen und Rechtsexperten gelingt es vortrefflich, über die Auslegung dieser oder jener Paragraphen zu streiten. Für mich ist es der § 60 (2) 3. der auf Dich anwendbar wäre.
Gruß Matti
Danke dir für die Klarstellung. Die Freunde können nix nachweisen aber reden halt genug Zeug von dem ich nichts verstehe um mich zu verunsichern.
Das Schreiben werde ich mir holen und dem Wunsch beifügen.